Chronik/Welt

Zugunglück von Bad Aibling: Angeklagter geständig

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten hat der angeklagte Fahrdienstleiter ein Geständnis abgelegt. Der 40 Jahre alte Michael P. räumte am Donnerstag zum Prozessauftakt am Landgericht Traunstein das fehlerhafte Setzen von Signalen und verbotenes Handyspielen im Dienst ein. Ein Nebenklageanwalt warf P. ein taktisches Geständnis vor, ein Polizist belastete ihn schwer.

Zwölf Tote am Faschingsdienstag

Am Faschingsdienstag waren bei Bad Aibling zwei Züge frontal zusammen gestoßen, neben den zwölf Toten gab es 89 Verletzte. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Fahrdienstleiter allein für das Unglück verantwortlich ist. Dieser ist deshalb unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Ihm drohen in dem bis zum 5. Dezember geplanten Prozess bis zu fünf Jahre Haft.

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Laut dem von der Verteidigung verlesenen Geständnis räumt P. die in der Anklage aufgeführten sogenannten Dienstverfehlungen ein. Dazu zählten die nicht vorgesehene Erlaubnis zur Durchfahrt für einen der Züge auf der eingleisigen Strecke, das Setzen eines Sondersignals und ein fehlerhafter Notruf.

Falsche Taste bei Notruf gedrückt

Laut Anklage hatte P. noch rechtzeitig zum Verhindern des Unfalls einen Notruf abgesetzt. Da er aber eine falsche Taste drückte, kam dieser nicht bei den Zugführern an, weshalb diese nicht mehr bremsen konnten. Verteidigerin Ulrike Thole sagte, ihr Mandant räume auch ein, unerlaubt während der Arbeit mit seinem Handy gespielt zu haben.

P.s Verteidigung ergänzte das Geständnis mit dem Hinweis, dass ihr Mandant eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gestanden habe. Es bleibe im Prozess aber zu klären, inwieweit er sich auch pflichtwidrig verhalten habe. Für das Strafmaß könnte auch maßgeblich werden, inwieweit die technischen Bedingungen bei der Bahn mitursächlich für den Unfall waren. Bis kurz vor dem Frontalzusammenstoß soll P. das Fantasy-Spiel "Dungeon Hunter 5" auf seinem Smartphone gespielt haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Auf Fragen des Gerichts zu seinen Spielgewohnheiten antwortete er nicht.

"Ich weiß, dass ich das nicht mehr rückgängig machen kann"


P. ließ sein Geständnis von seinen Verteidigern verlesen. Er wandte sich aber mit einigen persönlichen Worten auch direkt an die Hinterbliebenen und Verletzten. "Ich weiß, dass ich das nicht mehr rückgängig machen kann, auch wenn ich mir nichts anderes wünschen täte." P. verweigerte weitere Antworten zur Sache.

Bei den Nebenklägern löste das Geständnis unterschiedliche Reaktionen aus. Der eher leicht verletzte 23 Jahre alte Thomas Staudinger sagte vor Journalisten: "Man merkt, dass das von Herzen kommt." Vorwürfe mache er P. auch trotz seines Handyspielens nicht. Dagegen sagte der als Vertreter der Hinterbliebenen eines getöteten Familienvaters auftretende Nebenklageanwalt Peter Dürr, das Geständnis sei sehr taktisch gewesen. P. habe nur das gestanden, was ihm auch objektiv nachzuweisen sei.

Ein als erster Zeuge in dem Verfahren gehörter Polizist belastete P. allerdings schwer und schilderte, dass dieser "zeitnah" zu dem Grundfehler der Zugkatastrophe gespielt habe. Dies sei der Moment gewesen, als er einem der Züge trotz des aus anderer Richtung kommenden Zugs freie Fahrt gegeben habe. Außerdem berichtete der Polizist, dass P. auch in der Vergangenheit trotz des Verbots regelmäßig während der Arbeit gespielt habe.