Chronik/Welt

Vier Jahre Haft für den "Buchhalter von Auschwitz"

SS-Prozess: Vier Jahre Haft für den "Buchhalter von Auschwitz" Urteil."Ich war ein kleiner, armer Unteroffizier". Nein, so richtig verantwortlich fühlt sich Oskar Gröning nicht für das, was ihm zur Last gelegt wird. Der 94-Jährige ist am Mittwoch in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden – wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Gröning, ein SS-Mann, war im Vernichtungslager Auschwitz im Einsatz gewesen. Die Behörden hatten Gröning schon seit den 1970-gern im Visier, die Ermittlungen gegen den "Buchhalter von Auschwitz" waren damals aber eingestellt worden – so wie gegen viele andere Mittäter. Von den 6500 SS-Männern, die in Auschwitz ihren Dienst taten, wurden über die Jahre nur 49 verurteilt. Gröning beteuerte stets, nicht an der systematischen Vernichtung beteiligt gewesen zu sein; den Dienst an der Rampe – wo die ankommenden Gefangenen ausgesiebt wurden und in Richtung Gaskammer geschickt wurden – habe er nur ganz selten versehen. Dass Gröning sich am Mord Hunderttausender mitschuldig gemacht hat, sah das Gericht als erwiesen an. Der 94-Jährige wird einer der letzten Nationalsozialisten sein, die für ihre Taten verurteilt werden – 70 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs lebt noch kaum jemand aus den Reihen der Täter. Ob er ins Gefängnis muss, wird erst nach einer Haftfähigkeitsprüfung entschieden. Dem Richter war es wichtig, ein Signal zu setzen. Er sprach ein härteres Urteil, als es die Anklage verlangt hatte: "In Auschwitz durfte man nicht mitmachen."

Ich war ein kleiner, armer Unteroffizier". Nein, so richtig verantwortlich fühlt sich Oskar Gröning nicht für das, was ihm zur Last gelegt wird. Der 94-Jährige ist am Mittwoch in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden – wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen. Gröning, ein SS-Mann, war im Vernichtungslager Auschwitz im Einsatz gewesen.

Die Behörden hatten Gröning schon seit den 1970-gern im Visier, die Ermittlungen gegen den "Buchhalter von Auschwitz" waren damals aber eingestellt worden – so wie gegen viele andere Mittäter. Von den 6500 SS-Männern, die in Auschwitz ihren Dienst taten, wurden über die Jahre nur 49 verurteilt.

An der Rampe

Gröning beteuerte stets, nicht an der systematischen Vernichtung beteiligt gewesen zu sein; den Dienst an der Rampe – wo die ankommenden Gefangenen ausgesiebt wurden und in Richtung Gaskammer geschickt wurden – habe er nur ganz selten versehen.

Dass Gröning sich am Mord Hunderttausender mitschuldig gemacht hat, sah das Gericht als erwiesen an. Der 94-Jährige wird einer der letzten Nationalsozialisten sein, die für ihre Taten verurteilt werden – 70 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkriegs lebt noch kaum jemand aus den Reihen der Täter. Ob er ins Gefängnis muss, wird erst nach einer Haftfähigkeitsprüfung entschieden. Dem Richter war es wichtig, ein Signal zu setzen. Er sprach ein härteres Urteil, als es die Anklage verlangt hatte: "In Auschwitz durfte man nicht mitmachen."