Uli Hoeneß kommt bald frei
Von Susanne Bobek
Das Augsburger Gericht hat die Halbstrafenregelung angewandt. Am 29. Februar ist der Entlassungstermin für Uli Hoeneß, 64, Wurstfabrikant und ehemaliger Präsident des Fußballclubs Bayern München. Er kommt auf Bewährung frei, die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.
Vermutlich wird die Entlassung auf Samstag vorverlegt. Was im Prinzip egal ist, weil Uli Hoeneß seine Wochenenden schon lange zu Hause am Tegernsee verbringen darf.
Am 2. Juni 2014 rückte Hoeneß in die Haftanstalt Landsberg am Lech ein, am 20. September 2014 hatte er erstmals Ausgang, zu Weihnachten 2014 erhielt Hoeneß Urlaub und durfte zwei Nächte zu Hause schlafen. Seit 1. Jänner 2015 ist Hoeneß Freigänger. Am 22. Jänner 2016 verzichtete die Münchner Staatsanwaltschaft auf eine Beschwerde, die Damen und Herren ließen aber durchblicken, dass sie gegen die vorzeitige Haftentlassung sind.
Hoeneß war Ersttäter und habe sich "trotz seiner Prominenz" gut in die Gefangenengemeinschaft eingefügt und als Freigänger mustergültig verhalten, sagen die Augsburger Richter. Seit Jänner 2015 arbeitet er in der Jugendabteilung des FC Bayern.
Normalerweise gilt die Halbstrafenregelung nur bei Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Im Fall Hoeneß wurde die im Strafgesetzbuch erlaubte "Ausnahme bei Vorliegen besonderer Umstände" herangezogen.
Nördlich der Weißwurstgrenze gibt es einige prominente Juristen, die laut sagen, dass 28,5 Millionen Euro hinterzogener Steuern diese Milde des Gerichts nicht rechtfertigen. Für die Bayern-Fans sind das Kleingeister, noch freundlich ausgedrückt. Hoeneß gehört zum FC Bayern München, sie wollen ihn wiederhaben.
Neuer, alter Präsident
Franz Beckenbauer hat bereits angekündigt, dass sich Hoeneß bald erklären wird: "Im Juni wird er seine Entscheidung bekannt geben".
Der Plan: Im November könnte Hoeneß als Präsident des Rekordmeisters wiedergewählt werden. Der derzeitige Amtsinhaber Karl Hopfner würde "selbstverständlich" Platz machen. Dafür darf Hopfner vermutlich den Posten als Aufsichtsratsvorsitzender behalten. Da Hoeneß ja noch auf Bewährung ist, wäre das vereinsintern eine elegante Lösung.
Am 13. März will Hoeneß bei der Verleihung des Ehrenrings der Stadt Mönchengladbach an Jupp Heynckes die Laudatio halten. Auch ein Auslandsurlaub mit Ehefrau Susi ist geplant. Ins Ausland reisen darf er ja.