Chronik/Welt

Chaos-Party im Elternhaus

Von Chaos-Partys können viele Eltern ein Lied singen. Und je schöner die Lokation, desto gefährlicher können die Aktionen von außer Rand und Band geratenen Jugendlichen sein. Von Perserteppichen im Swimmingpool, zerbrochenen Waschbecken oder komplett versauten Sitzgarnituren ist da die Rede.

In Düsseldorf wollte eine Mutter Rambazamba machen. Sie klagte den eigenen, 24-jährigen Sohn, der am Donnerstag mit seinen Freunden vor dem Amtsgericht antanzen musste.

Der Angeklagte soll trotz des ausdrücklichen Verbots seiner Eltern in deren Haus in Gerresheim eine Party mit zwölf Freunden gefeiert haben, als seine Eltern auf Reisen waren – ein wüstes Trinkgelage mit erheblichen Folgen. Dabei sollen Schäden in der Höhe von knapp 1300 Euro entstanden sein.

Die Mutter ist da penibel: Aufgelistet sind zertretene Fliesen im Partykeller, zerschlagene Gläser und eine zerkratzte Duschtasse. Die Partygäste sollen Sand in der Dusche verteilt und diese dann als Mini-Tanzfläche benützt haben. Auch die 16-jährige Schwester des Delinquenten musste gegen ihren Bruder aussagen. Sie sei während der Party im Haus gewesen, habe auch versucht, mäßigend auf die Gruppe einzuwirken, es aber nicht geschafft, für Ruhe und Anstand zu sorgen.

Vor Gericht standen neben dem 24-Jährigen Sohn der Hausherrin auch ein 20-jähriges Mädchen und zwei weitere männliche Partygäste im Alter von 20 und 21 Jahren.

Das Düsseldorfer Gericht beendete den Fall nach einer Stunde und stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein – eine Lappalie, also.

In sozialen Medien wurde heftig diskutiert: "Interessante Familienkonstellation, den eigenen Sohn anzuzeigen." Andererseits: "Die armen Eltern werden sich mit Sicherheit mit ihrem immerhin erwachsenen Söhnchen auseinandergesetzt haben. Erst als letzten Schritt, ein wenig Ordnung und Anstand in das Leben dieses Bengels zu bringen, ergriffen sie diese Maßnahme." Und: "Jeder kann einem leidtun, der mit so einem Rüpel gesegnet ist." Oder: "Das Problem ist ja auch das unser Sozialgesetz so ausgelegt ist, dass Eltern ihre Sprösslinge bis 25 unterstützen müssen .... wir haben gerade so einen Fall in der Familie :/"