Brustimplantate: Schuldsprüche bestätigt
Im Strafprozess rund um Brustimplantate des französischen Herstellers PIP wurden Montag in Aix en Provence die Schuldsprüche des Erstgerichts bestätigt. Der Gründer von PIP, Jean-Claude Mas, wurde wegen vorsätzlicher Täuschung und Betrugs zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Vier leitende Angestellte erhielten (teil-)bedingte Haftstrafen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Folgen für Hunderttausende Frauen weltweit waren platzende Implantate und Entzündungen, die einen raschen Austausch erforderten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der 69 Geschädigte aus Österreich beim Verfahren in Frankreich vertritt wird nach Rechtskraft der Urteile Schadenersatzansprüche bei einem französischen Fonds für Verbrechensopfer anmelden. So kann zumindest bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro für die Österreicherinnen Entschädigung erlangt werden. Der VKI führt die Sammelaktion für Frauen, die durch Brustimplantate der Firma PIP (Poly Implant Prothèse) geschädigt wurden. Die Gruppe der Österreicherinnen ist damit die größte Gruppe ausländischer Betroffener im französischen Strafverfahren. In Summe geht es für die österreichischen Geschädigten um rund 570.000 Euro.