Rotschlamm-Prozess: Zehn Angeklagte für schuldig befunden
Im Prozess um die Rotschlamm-Katastrophe des Jahres 2010 in der ungarischen Aluminiumfabrik MAL AG Ajka wurde am Montag am zuständigen Gericht in der westungarischen Stadt Györ das Urteil gegen die Manager der AG verkündet. Zehn Angeklagte wurden für schuldig befunden, fünf wurden freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die damaligen Chefs der MAL AG wurden als Erst-und Zweitangeklagte zu zwei Jahren und sechs Monaten bzw. zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die übrigen Angeklagten erhielten Bewährungs- oder Geldstrafen.
Schwerste Umweltschäden
Die Verurteilten werden für das Umweltdesaster verantwortlich gemacht, bei dem am 4. Oktober 2010 auf dem Gelände des Unternehmens ein Becken mit hochgiftigem Rotschlamm barst. Rund eine Million Kubikmeter ätzender Schlamm überschwemmte die Orte Kolontar und Devecser. Zehn Menschen starben, mehr als 200 wurden teils lebensgefährlich verletzt. Die Schlammlawine zerstörte mehr als 300 Häuser und verursachte schwerste Umweltschäden.
2012 war gegen 15 leitende Mitarbeiter der MAL AG am Gericht in Veszprem Anklage erhoben worden. Im Jänner 2016 ergingen "mangels einer Straftat" ausschließlich Freisprüche. Nach einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft kam es zu einer Neuauflage des Verfahrens am Gericht in Györ. Dieses hatte das Urteil in erster Instanz im Februar 2017 aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet. Die Aufhebung des in Veszprem ergangenen Urteils wurde mit "gravierenden Fehlern und Widersprüchen im Hauptverfahren" begründet.