Paris: Tödlicher Unfall mit E-Scooter
Medienberichten zufolge war der Mann mit seinem E-Scooter auf den Straßen Paris unterwegs, als er den Vorrang eines LKW missachtete. Der 25-Jährige starb an den Folgen des Unfalls. Laut dem Sender Franceinfo handelt es sich um den ersten tödlichen Unfall mit einem elektrischen Tretroller in der französischen Hauptstadt.
Einschränkungen für E-Scooter
Vergangene Woche kündigte die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo weitere Einschränkungen für die Nutzung der Roller an. Sie sollen etwa künftig nicht mehr auf Gehwegen geparkt werden dürfen. Die E-Scooter sollen außerdem in den Parks und Gärten von Paris verboten werden. Bereits verboten ist es, mit den Rollern auf Fußgängerwegen zu fahren. Deren Anzahl hätte sich auf eine "anarchistische Weise" vervielfacht, monierte Hidalgo auf Twitter. Derzeit gebe es zwölf Betreiber mit rund 20.000 E-Scootern, ohne Regulierung würden es bis zum Jahr 2020 doppelt so viele sein. In der Vergangenheit hatten sich laut Hidalgo Unfälle gehäuft.
Lage in Österreich
Für E-Scooter gelten in Österreich seit dem 1. Juni neue Regeln. Demnach gelten als E-Tretroller Geräte mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 600 Watt und 25 km/h. Personen, die mit solchen Geräten unterwegs sind, müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Gibt es solche nicht, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege und Zebrastreifen sind in der Regel tabu. Allerdings können die zuständigen Behörden einzelne Gehsteige per Verordnung freigeben. Kinder ab zwölf Jahren dürfen alleine mit dem E-Tretroller fahren, jüngere - so sie nicht einen Radfahrausweis besitzen - dürfen dies nur in Begleitung. Für Benutzer von E-Scootern gilt außerdem eine 0,8-Promille-Grenze.