Chronik/Welt

Messerangriff von Chemnitz: Neuneinhalb Jahre Haft für Alaa S.

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf Daniel H. in der ostdeutschen Stadt Chemnitz ist der Angeklagte Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Chemnitz erging am Donnerstag in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen am Donnerstag in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren. Die Verteidigung argumentierte hingegen, es gebe keine Beweise, dass Alaa S. gemeinsam mit einem bisher flüchtigen Tatverdächtigen den 35-Jährigen mit Messerstichen getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt hatte.

Zerreißprobe für Regierung

Der Syrer soll der Anklage zufolge am 26. August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfests gemeinsam mit einem Iraker den 35-jährigen Deutschen Daniel H. erstochen haben. In der Folge der Messerattacke war es in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen und Demonstrationen mit rechtsextremen Äußerungen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst die internationale Aufmerksamkeit auf Chemnitz lenkten.

Der Streit um die Frage, ob es im Zuge dieser Übergriffe "Hetzjagden" auf Migranten gegeben habe, wurde auf deutscher Bundesebene zur Zerreißprobe für die Große Koalition aus Union und SPD - und führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, seinen Posten verlor.

Kurz nach der Verurteilung ihres Mandanten wegen der tödlichen Messerattacke in der ostdeutschen Stadt Chemnitz vor einem Jahr haben die Verteidiger Rechtsmittel eingelegt.

Das erklärte Rechtsanwältin Ricarda Lang am Donnerstag nach der Urteilsverkündung des Landgerichts Chemnitz in Dresden. Anwalt Frank Wilhelm Drücke bezeichnete das Urteil als "falsch". Wegen der Revision der Verteidiger wird der Schuldspruch der Chemnitzer Richter nun zunächst nicht rechtskräftig.