Düsseldorfer Schönheitschirurg wegen Titelmissbrauchs verurteilt
Wegen Titelmissbrauchs ist ein Arzt am Freitag vom Amtsgericht Düsseldorf verurteilt worden. Das Gericht bestätigte nach einer mündlichen Verhandlung einen Strafbefehl gegen den 47 Jahre alten Mediziner, der nun 15.000 Euro Strafe zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Schönheits-Operateur wird in einer anderen Sache wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Dabei geht es um den Tod einer Patientin nach einer Po-Vergrößerung.
Bekannt ist, dass der Arzt im Iran ein Medizinstudium absolviert hatte. Jedoch machte der Richter am Freitag klar, dass die Ärztekammer Nordrhein dem Mediziner 2009 und erneut 2017 mitgeteilt hatte, dass er nach deutschem Recht die Bezeichnung "Dr. med." nicht benutzen dürfe. Ungeachtet dessen hatte er auf seiner Internetseite und in sozialen Netzwerken diese Bezeichnung verwendet.
Die Ärztekammer Nordrhein hatte den Arzt angezeigt. Daraufhin hatte das Amtsgericht wegen Titelmissbrauchs einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro erlassen. Weil der Arzt dagegen Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt verhandelt. Mit Blick auf seine Einkommensverhältnisse erhöhte das Gericht die Geldstrafe. Der Mediziner will das Urteil nicht hinnehmen, sein Anwalt kündigte Berufung an: Sein Mandant habe nach iranischem Recht einen Doktortitel erworben und sei davon ausgegangen, sich hier so nennen zu dürfen.