Chronik/Welt

Das Ende der Gotteslästerung? Die Iren stimmen ab

Die Iren haben am Freitag darüber abgestimmt, ob das in der Verfassung verankerte Verbot der Gotteslästerung gestrichen werden soll. Rund 3,2 Millionen Wahlberechtigte waren zur Stimmabgabe über die Zukunft des Artikels 40.6.1 der Verfassung aufgerufen.

Darin heißt es, die Verbreitung von "gotteslästerlichen, aufrührerischen und unanständigen Themen" sei als strafwürdiges Vergehen einzustufen und solle juristisch verfolgt werden. Das Ergebnis des Referendums wurde für Samstagabend oder Sonntagvormittag erwartet.

Blasphemie kann laut irischer Verfassung mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Der Verfassungsparagraf kam in der jüngeren Geschichte Irlands jedoch nie zur Anwendung und gilt deshalb als überflüssig. 2015 sorgte zwar der britische Schauspieler und Regisseur Stephen Fry für Ermittlungen. Er hatte im irischen Fernsehen Gott als "dumm" bezeichnet, weil er eine Welt voller "Ungerechtigkeiten" geschaffen habe. Der Fall wurde aber juristisch nicht verfolgt.

Die letzte Strafverfolgung wegen Blasphemie fand im Jahr 1855 statt, noch vor der Unabhängigkeit Irlands. Damals soll ein Priester versehentlich eine Bibel verbrannt haben. Er wurde letztlich freigesprochen.

Das Referendum zum Blasphemieverbot wurde parallel zur Wahl des Staatspräsidenten abgehalten. Amtsinhaber Michael Higgins stellte sich für den hauptsächlich repräsentativen Posten zur Wiederwahl und galt als Favorit. Er ist seit 2011 im Amt. Gegen ihn traten die unabhängige Senatorin Joan Freeman, der Europaabgeordnete Siadh Ni Riada von der nationalistischen Sinn Fein und drei Geschäftsmänner an.

Irland geht in jüngster Zeit auf Distanz zu seiner starken katholischen Tradition. Erst im Mai stimmten die irischen Wähler in einem Referendum mit großer Mehrheit für die Legalisierung von Abtreibungen. Seit drei Jahren sind gleichgeschlechtliche Ehen möglich.

In Planung ist bereits ein nächstes Referendum zu einem anderen veralteten Artikel in der irischen Verfassung, wonach die Frau an den Herd gehört. Wann dieses stattfinden soll, steht jedoch noch nicht fest.