Vordernberg: Volksanwälte melden Bedenken an
Von Nihad Amara
Von einem "Nicht genügend" kann man nicht sprechen. Allerdings schnitt das Schubhaftzentrum im steirischen Vordernberg, das vom Innenministerium, der Gemeinde sowie dem privaten Sicherheitsdienstleister G4S betrieben wird, in einer Prüfung durch die Volksanwaltschaft alles andere als gut ab.
Die Volksanwälte erklären in ihrem rechtlich unverbindlichen Zwischenbericht, dass der teilweise Betrieb durch ein Privatunternehmen "verfassungsrechtlich problematisch" sei. Nicht in allen, aber in wichtigen Punkten. Gerichtet ist er an das Innenministerium, das für den Betrieb die SPÖ-geführte Gemeinde an Bord holte, die wiederum G4S engagierte. Derzeit versehen dort 55 Polizisten sowie 68 private Mitarbeiter ihren Dienst.
Hoheitliche Aufgaben
Dass G4S-Mitarbeiter Hilfsdienste wie die Essensversorgung oder den Wäscherei-Betrieb über haben, stört die Volksanwälte nicht. Ans Eingemachte geht es, wenn es die Tagesstruktur und die Grundrechte der Angehaltenen betrifft. Den Tagesablauf zu regeln sowie der Freiheitsentzug, also das Wegsperren, seien ebenso hoheitliche Aufgaben wie die Bewältigung von Konflikten. "Diese Aufgaben müssen daher von den Polizeiorganen selbst besorgt werden", heißt es. Unklar sei auch, wer im Falle von Übergriffen hafte.
Das Innenministerium will in einer Stellungnahme "offenbar noch vorhandene Missverständnisse" ausräumen. Der Zwischenbericht bestätige, dass die Arbeitsteilung grundsätzlich zulässig sei. Zu den strittigen Punkten erklärt ein Sprecher: "Nur weil ein privater Verwaltungshelfer tätig ist, ändert das nichts an der Verantwortung des Innenministeriums." Die Behörde trage die Verantwortung in vollem Umfang, den Angehaltenen stünde die Kommandantenbeschwerde so wie in anderen Einrichtungen offen. Für Schäden hafte überdies die Republik.
Kritik kommt von den Grünen. Alev Korun fordert den Ausstieg aus den Verträgen. Die Neos warnen davor, dass das "Gewaltmonopol ausgehöhlt" werde.