VfGH will Fall von Kirchenmissbrauchsopfer nicht prüfen
Ein steirisches Opfer kirchlichen Missbrauchs hat sich nach einem abgewiesenen Heimopferantrag wegen Ungleichbehandlung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Dieser wird den Fall aber "wegen geringer Erfolgsaussichten" nicht prüfen, teilte die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt am Sonntag mit. Der Steirer will nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten.
Unterschiede bei der Opferrente
Der heute 52-jährige Mann soll in den 1980er-Jahren im Zuge des Firmunterrichts mehrmals von einem Pfarrer missbraucht worden sein. Die Klasnic-Kommission hat ihm im Jahr 2012 eine "Gestenzahlung" in der Höhe von 15.000 Euro zuerkannt. Die lebenslange Opferrente nach dem Heimopfergesetz (HOG) wurde bei Gericht jedoch im Jänner 2018 abgewiesen. Daraufhin wandte er sich an den VfGH. "Ist sexuelle Gewalt weniger traumatisierend, wenn sie in einer Pfarre ausgeübt wird, als wenn selbiges in einem kirchlichen Heim passiert? Wieso erhalten dann Opfer von Misshandlungen in kirchlichen Kinder- und Jugendheimen eine Rente, aber solche von Pfarren nicht", fragte die Plattform am Sonntag in ihrer Aussendung.
Aufgeben will der Mann dennoch nicht. Er plane mit Unterstützung der Plattform den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): "Mein Fall ist stellvertretend für die vielen tausenden Missbrauchsopfer, die vor dem österreichischen Gesetz keine Gerechtigkeit erfahren", wurde der 52-Jährige zitiert.