Todesfahrt auf dem Friedhof
Von Ricardo Peyerl
Der Tod kam zu früh und unerwartet. Man darf das sagen, obwohl der Tote mit seinen 90 Jahren die durchschnittliche Lebenserwartung bereits überschritten hatte. Aber Maximilian W. aus Wolfsberg in Kärnten hatte sein Leben noch ganz gut im Griff. Er war vielleicht nicht mehr der Flotteste, erfreute sich aber bester Gesundheit, kochte für sich, fuhr noch selbst Auto.
Pflegebedürftig
"Die Ärzte sagten damals, wir könnten uns schon von ihr verabschieden", erzählt der 22-jährige Sohn dem KURIER. Die Mutter wachte wieder auf, aber seither ist sie linksseitig gelähmt und auf ständige Hilfe angewiesen. Der 55-jährige Ehemann der heute 60-Jährigen musste seinen Job aufgeben und ist jetzt pflegender Angehöriger. Die Familie lebt von Pflegegeld und Ausgleichszulage. Auch der Sohn hat sich der Unterstützung der Mutter verschrieben und ist auf Jobsuche.
"Die Mama ist ein ängstlicher Menschen geworden", erzählt er: "Sie hatte früher viele Sozialkontakt, aber die haben durch die Krankheit sehr gelitten." Deshalb wurde ihr Vater "zu einem der wenigen Ansprechpartner", sagt der Sohn. Obwohl der Vater in Kärnten lebte und seine Tochter mit der Familie in Oberösterreich, hatten sie einen ständigen Austausch. Täglich wurde telefoniert.
"Am 11. November voriges Jahr läutete die Polizei bei uns an und sagte, dass der Opa zamg’führt worden ist. Die Mama hat wochenlang nichts gegessen", erinnert sich der Sohn.
In dem anhängigen Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Todeslenker wurde das Gutachten eines Sachverständigen für Verkehrssicherheit eingeholt. Dieses kam zum Ergebnis, dass die Kollision für den Lenker "örtlich und zeitlich vermeidbar gewesen wäre". Der Fußgänger war, als der Lenker sein Fahrzeug in Bewegung setzte, für diesen "bei einem Blick über die rechte Schulter bzw. in den rechten Seitenspiegel erkennbar", er hätte die Anfahrtsbewegung daher unterlassen müssen.
Auto gegen Fußgänger, noch dazu im Retourgang, für Anwalt Koch in seinen 20 Jahren Berufspraxis normalerweise ein klassischer Fall für die Haftpflicht. Die Haftpflichtversicherung des Todeslenkers negiert dieses Gutachten aber und verweigert jegliche Zahlung. Die Kärntner Landesversicherung fischte sich aus dem Gutachten einen Nebensatz heraus. Nämlich, dass es dem (immerhin 90-jährigen!) Fußgänger bei "Erkennen der Anfahrtsbewegung möglich gewesen wäre, vor der Kollision stehen zu bleiben", wodurch es nicht "zum weiteren Bewegungsablauf" gekommen wäre.
"Die Versicherung sagt, wir sollen halt klagen", berichtet der (Enkel-)Sohn: "Aber wir können uns das nicht leisten, und dann müssten wir mit meiner Mutter mit ihrer Einschränkung dauernd nach Klagefurt zu Gericht fahren." Darauf – glaubt der 22-Jährige – setzt die Versicherung.