Tierschützer fordern Verbot der Gatterjagd in Salzburg
Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat im Bemühen um ein Verbot von Gatterjagden in Salzburg vergangene Woche bei Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) einen konkreten Vorschlag für eine Änderung des Salzburger Jagdgesetzes eingebracht. Seine Kampagne stützt der Verein auf eine Reihe von Expertengutachten, wonach bei Treibjagden in eingezäunten Bereichen das Wild unnötig gequält werde.
"Anachronismus"
"Gatterjagden sind ein Anachronismus, Altlasten aus einer Zeit, wo der Tierschutz noch keinen großen Stellenwert hatte", sagte VgT-Obmann Martin Balluch am Montag bei einer Pressekonferenz in Salzburg. Salzburg ist eines von vier Bundesländern, in denen die Gatterjagd noch erlaubt ist. Insgesamt gibt es im Bundesland drei Jagdgatter.
Geht es nach dem VgT, sollen in Zukunft alle Gatter und das Aussetzens von Zuchttieren zu Jagdzwecken verboten werden. Ausgenommen sein sollen nur mehr Gatter, die nicht der Jagd sondern etwa der wissenschaftlichen Forschung dienen. Erlaubt bleiben soll auch die sogenannte Wildtierzucht zur Fleischproduktion. "Die hat rechtlich eine andere Stellung und fällt unter das Tierschutzgesetz des Bundes", erklärte Balluch. "Die Tötung muss hier nach veterinärrechtlichen Vorschriften durchgeführt werden."
Mit Gutachten aufmunitioniert
Aufmunitioniert hat sich der Verein bei der Forderung nach einer Gesetzesreform mit einer Reihe von Gutachten. So bezeichnet die Wiener Wildbiologin Karoline Schmidt in ihrem Befund Treibjagden in abgeschlossenen Gebieten als "unnötig und unsinnig". Treibjagden lösen unter dem Wild Stress aus, worunter nicht nur die Fleischqualität leide. "Treiberkolonnen und Jagdhunde verursachen stundenlange panische Angst", sagte Balluch. "Die Tiere wissen, dass sie eingesperrt sind und nicht entkommen können." Der VgT-Obmann beklagte auch die fehlende Treffsicherheit vieler Schützen. "Die Tiere rennen so schnell sie können, 90 Prozent der Schüsse sind keine Blattschüsse." Balluch berichtete von verletzten und angeschossenen Tieren, die oft erst bei der Nachsuche am Ende der Jagd entdeckt werden.
Zugleich verwies er auf ein Rechtsgutachten, wonach der Verfassungsgerichtshof bereits in der Vergangenheit den Tierschutz über Eigentumsrechte gestellt habe. "Ein Verbot von Jagdgattern wäre verfassungsrechtlich durchsetzbar." Was würde das für das Gatter von Mayr-Melnhof bedeuten? "Der Besatz gehört auf den natürlichen Bestand reduziert, die Fütterung eingestellt, Grünbrücken gebaut oder das Gatter aufgelöst", forderte Balluch. Auch eine Umwidmung zu einem Fleischgatter sei möglich, weil dann die strengere Richtlinien greifen würden.
Paragraf wird geprüft
Ein Sprecher von Landesrat Schwaiger verwies am Montag auf die Beantwortung auf eine mündliche Anfrage der Salzburger Grünen von Anfang Februar. "Der entsprechende Paragraf im Salzburger Jagdgesetz wird derzeit geprüft. Ziel soll es sein, zukünftig keine neuen Gatter beantragen zu dürfen." Zugleich sei beabsichtigt, den Betrieb und die Überwachung bestehender Jagdgatter zu verschärfen. Wild könnte dann etwa nur mehr zur Bestandswiederbegründung nach Tierseuchen oder zur Blutauffrischung ausgesetzt werden. Für Wildschweine werde ein Fütterungsverbot diskutiert. "Allerdings darf das Wild nicht unnötiger Beunruhigung und unnötigen Qualen ausgesetzt werden. Die Grundsätze der Weidgerechtigkeit gelten auch in Jagdgattern", so der Sprecher Schwaigers.