Sexuelle Gewalt hat kein Gesicht
Von Birgit Seiser
Nein heißt nein – und dieses Wort kann seit Anfang des Jahres sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Mit dem sogenannten "Pograpsch-Paragraf" hat Österreich schon vor den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln, solche Belästigungen ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Jetzt sind nicht mehr nur gewalttätige Berührungen der Intimbereiche, sondern jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung strafbar. Auch ein aufgezwungener Kuss kann somit rechtliche Konsequenzen haben.
Damit fungiert Österreich als EU-weites Vorbild, Deutschland will sich beispielsweise an der neuen Gesetzgebung orientieren.
25 Prozent Migranten
Trotz der besonders strengen Rechtslage sorgen Medienberichte über Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe in den vergangenen Monaten für Zündstoff. Schlagzeilen über Asylwerber, die sich an Frauen vergehen, hatten sich gehäuft. Zuletzt etwa nach der Attacke auf eine Frau am Praterstern.
"Diese Berichte zeigen, dass Gewalt keine private Sache innerhalb der Familie mehr ist", erklärt die Leiterin des Gewaltschutzzentrums Steiermark, Marina Sorgot. "Aus unseren Erfahrungen wissen wir aber, dass weder auf der Opfer-, noch auf der Täterseite bedeutend mehr Migranten stehen, als in den Jahren davor. Im Durchschnitt sind es 25 Prozent", sagt Sorgot. Der Eindruck, dass es vor allem Asylwerber sind, die zu Tätern werden, täuscht also. Ebenso wenig, beschränkt sich häusliche oder sexuelle Gewalt auf bestimmte soziale Schichten. Ein Großteil der sexuellen Übergriffe passieren nach wie vor in den eigenen vier Wänden durch männliche Familienmitglieder.
Sensibilisierung
Die Medienberichte über Vergewaltigungen tragen aber, trotz ihrer verstörenden Inhalte, zur Präventionsarbeit bei, wie die Bundes-Vorsitzende der österreichischen Gewaltschutzzentren, Maria Schwarz-Schlöglmann erklärt: "Es hilft natürlich, die Öffentlichkeit für das Thema sexuelle Gewalt zu sensibilisieren. Man muss aber die Kirche im Dorf lassen. Natürlich bekommen wir Meldungen von Übergriffen in Asylunterkünften, aber es ist wichtig, das ins richtige Verhältnis zu setzen und da stechen die Zahlen nicht besonders hervor."
Die Gewaltschutzzentren im ganzen Land berieten im Jahr 2015 insgesamt 17.671 Frauen, die zu Opfern wurden. Das sind 586 mehr als noch im Jahr 2014. Im Durchschnitt muss die Polizei täglich 23-mal ein Betretungsverbot aussprechen. Diese Zahl bewegt sich seit einigen Jahren in derselben Größenordnung.
Um diese zu minimieren, heißt es aus dem verantwortlichen Ministerium für Frauen, muss an verschiedenen Punkten Präventionsarbeit geleistet werden. Informationen zu Gewalt-Themen werden in verschiedenen Sprachen zusammengetragen, die Kooperation mit migrantischen Communities wurde verstärkt.
Bei Männern ansetzen
Auf KURIER-Anfrage ist es laut Frauenministerium Gabriele Heinisch-Hosek "wichtig, nicht nur im Opferschutz aktiv zu werden, sondern im Sinne der Gewaltprävention auch mit Buben und Männern zusammenzuarbeiten."
Das Ministerium unterstützt Organisationen die in der Burschen- und Männerarbeit aktiv sind und sich unter anderem auch mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund beschäftigen.
Ein weiterer, noch konkreterer Ansatzpunkt wurde diese Wochen im Nationalrat beschlossen. Die Opferrechte von Gewaltbetroffenen werden demnach weiter ausgebaut.
Gerade für Frauen und Kinder, die von Gewalt und sexuellen Übergriffen betroffen sind, bedeutet das eine Verbesserung. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wird ein Opfer ab nun automatisch als "besonders schutzwürdig" eingestuft – etwa bei häuslicher Gewalt oder wenn das Opfer minderjährig ist. Informationen und Beratung finden Sie bei der Gewaltschutz-Helpline: 0800 222 555 oder unter www.gewaltschutzzentrum.at