Chronik/Österreich

Seit Anfang der Woche gilt wieder Winterreifenpflicht

Seit 1.November gilt in Österreich wieder Winterreifenpflicht. Für Pkw (bis 3,5 Tonnen) gilt die so genannte situative Winterreifenpflicht nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis. Alternativ können auch an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert werden, gestattet ist das aber nur, wenn die Fahrbahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Bei Lkws mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen zwischen 1. November und 15. April zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen befestigt sein, sagt der Gesetzgeber. Dies gilt auch für Omnibusse, hier allerdings nur bis 15. März. Und im Fall von Lkw und Omnibus (mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen) gilt die Winterreifenpflicht, im Gegensatz zum Auto, immer – also unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt oder nicht. Ebenso ist das Mitführen von Schneeketten für diese Fahrzeuge von 1. November bis 15. April verpflichtend.

Überprüfung bei Lkw

Derzeit ist allerdings noch ein beträchtlicher Teil der Lkw noch ohne entsprechende Winterausrüstung unterwegs. Das ergab eine Schwerpunktaktion der Asfinag mit der Polizei am 2.November. 245 Lkw wurden am Verkehrskontroll-Platz Bruck/Leitha an der A4 überprüft. Ergebnis: Nur 75% der Lkw waren gesetzeskonform ausgerüstet.

"Die Überprüfungen zeigen leider, dass immer noch zu viele Lkws durch die schlechte Winterausrüstung eine Gefahrenquelle darstellen", sagte Heimo Maier-Farkas, Leiter der Autobahnmeistereien der Asfinag Service GmbH. "Für uns sind diese Lkw- Kontrollen durch die Polizei sehr wichtig, denn nur damit können die Schwarzen Schafe aus dem Verkehr gezogen werden." Willy Konrath, stellvertretender Leiter der Landesverkehrsabteilung NÖ, sagte: "Das ist leider das schlechteste Ergebnis seit wir diese Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit der Asfinag durchführen. Es ist besonders wichtig zu verstehen, dass mangelnde Winterausrüstung kein Kavaliersdelikt ist, sondern gravierende Folgen haben kann." Bei den Kontrollen wurden 61 Übertretungen festgestellt und zur Anzeige gebracht. 55 Mal wurden keine Schneeketten mitgeführt, sechs Mal waren nicht einmal die vorgeschriebenen Winterreifen am Fahrzeug montiert.

Mögliche Strafen

Ist man bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen bzw. ohne Schneeketten unterwegs, beträgt die Strafe 35 Euro. Werden andere Verkehsrteilnehmer gefährdet, kann die Geldstrafe bis zu 5000 Euro ausmachen. Durch die Einführung der Winterausrüstungspflicht besteht bei Unfällen nun die umgekehrte Beweispflicht. Das bedeutet, dass alle, die mit Sommerreifen unterwegs waren, beweisen müssen, dass der gleiche Unfall auch mit einer Winterausrüstung passiert wäre. Sonst trifft die Lenkerin oder Lenker jedenfalls ein Teilverschulden, heißt es von Seiten des Verkehrsministeriums.

Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift „M+S“, „M.S.“, „M&S“, „MS“ oder „M/S“ trägt. Diese Abkürzung steht für Matsch und Schnee (im Englischen Mud and Snow). Für Winterreifen gilt eine Mindestprofiltiefe, welche vom Fahrzeugtyp und der Reifenbauart abhängig ist: Winterreifen verlieren bei einer Profiltiefe unter 4,0 mm (bei Reifen in Radialbauart) oder unter 5,0 mm bei Reifen in Diagonalbauart ihre Wintertauglichkeit und gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Winterreifen. Bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen muss die Profiltiefe 5,0 mm bei Reifen in Radialbauart oder 6,0 mm bei Reifen in Diagonalbauart betragen.