Chronik/Österreich

Schädelbruch nach "Stoß" durch KAC-Spieler

Rempeleien und Checks waren durchaus erwünscht, als der 21-jährige Eishockeyprofi des österreichischen Rekordmeisters EC KAC am 23. September 2017 in der Klagenfurter Stadthalle im Rink stand. Stunden später ließ er abermals Dampf ab – allerdings auf offener Straße. Im Prozess betonte er am Montag, einem 22-jährigen Passanten lediglich einen "Stoß" versetzt zu haben. Das Opfer, das einen Schädelbasisbruch und eine Gehirnblutung erlitt, spricht hingegen von einem Faustschlag.

Der Eishockeyspieler – er stand in dieser Saison fast immer im Kader der Kampfmannschaft – musste sich am Montag am Klagenfurter Landesgericht vor Richter Christian Liebhauser-Karl verantworten. Dem 21-Jährigen drohen im Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe – und das jähe Ende seiner hoffnungsvollen Karriere.

Die Anschuldigungen des Opfers, eines 22-jährigen Studenten, sind schwerwiegend. "Ich wollte mit einem Bekannten gegen 4 Uhr in der Innenstadt ein Lokal aufsuchen, als ich den Beschuldigten und dessen Freund (dabei handelt es sich ebenfalls um einen KAC-Crack, allerdings spielt dieser hauptsächlich für die zweite Mannschaft, Anm.) traf. Es gab einen Streit, dann hat mir der Angeklagte einen Faustschlag gegen den Kiefer versetzt, ich prallte mit dem Hinterkopf am Asphalt auf", erzählt der Student. Sein Kumpel bezeugt die Aussage. Das Opfer sei schwer verletzt liegen geblieben. Später wurde im Klinikum Klagenfurt ein Schädelbasisbruch samt Gehirnblutung festgestellt. Und der Täter, weil in gewissen Kreisen bekannt, ausgeforscht.

"Wieder aufgerichtet"

"Mein Kontrahent hat zuerst zum Schlag ausgeholt", verteidigt sich der Eishakler. Er habe ihm daraufhin nur einen Stoß versetzt. "Ich habe nicht geglaubt, dass er dadurch verletzt wurde, denn er hat sich wieder aufgerichtet." Das bestätigt sein KAC-Teamkollege. Der Richter macht diesen auf die möglichen Folgen einer Falschaussage aufmerksam, doch er bleibt bei der erwähnten Version.

Der Prozess wurde schließlich vertagt, um ein medizinisches Gutachten einzuholen. Es soll geklärt werden, ob es überhaupt möglich war, dass sich der Schwerverletzte noch einmal aufgerappelt hat.