Chronik/Österreich

Schwangere 17-Jährige erstochen: 15 Jahre Haft

"Das passt so“, antwortet der Angeklagte knapp auf die Frage der Richterin, ob seine bisherigen Aussagen korrekt wären: Der 19-Jährige soll im Vorjahr in Graz seine Ex-Freundin und sein ungeborenes  Kind  getötet haben – die 17-Jährige war  im fünften Monat schwanger.

In Jeans und dunklem Sakko sitzt der junge Mann vor den Geschworenen und hört teilnahmslos an, was ihm der Staatsanwalt vorwirft. Die 17-Jährige sei „auf brutale Weise ermordet“ worden, hält der Ankläger fest: Erst habe sie der Angeklagte  bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, dann mit einer Schere mehrmals auf sie eingestochen. Die Obduktion ergab auch Spuren von zwei Schlägen mit einer Bratpfanne auf den Kopf des Opfers sowie einen Messerschnitt am Hals.


„Erwürgen“ gegoogelt

Der Verteidiger des Grazers will darin dagegen nur eine „Tat im Affekt“ sehen, keinen vorsätzlichen Mord. Sein Mandant leide an ADHS, einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung,  und sei daher psychisch krank.  Deshalb könne  ihm die Tat nicht angelastet werden. Der Staatsanwalt bleibt dabei: Der Mord sei nicht einfach passiert. Weshalb sonst  habe der Angeklagte nach dem Begriff „erwürgen“ gegoogelt?  Das zeigte die Auswertung der Handydaten. Allerdings konnte nicht mehr völlig geklärt werden, wann danach gesucht wurde – als die 17-Jährige bereits tot war oder davor.

Der 19-Jährige  sagt am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wenig. Was er sich gedacht habe, als die junge Frau, mit der er eine On-Off-Beziehung hatte, tot war? „Kann ich nicht beschreiben“, wehrt der  Angeklagte ab. Wie sie zu den Schnittwunden gekommen ist?  – „Dazu kann ich nichts sagen.“
Nur für einen   Moment bröckelt seine  Emotionslosigkeit. Warum er zugestochen habe, will die Richterin wissen. „Sie  hat mir die Kette runtergerissen. Da hat’s bei mir einen Schalter umgelegt“, antwortet der Grazer. „Und dann hab’ ich irgendwann nach der Schere gegriffen.“

Das Baby war gewollt

An dem Abend im Juli war er der jungen Frau, die seit einigen Wochen  alleine lebte, zu Hause, sie schauten gemeinsam fern. Dabei begann ein Streit, wie der Angeklagte in den früheren Einvernahmen beschrieb: Weil er keinen Job hatte, wegen Geld. Aber nicht wegen der Schwangerschaft: Das Baby sei zwar nicht geplant gewesen, aber gewollt. „Die beiden haben beschlossen, das Kind zu bekommen und sich gemeinsam darum zu kümmern“, beschreibt der Staatsanwalt.

Gefunden wurde das Opfer erst, nachdem die Mutter der 17-Jährigen die Polizei alarmierte. Eine Kollegin der  Jugendlichen hatte die  Frau angerufen und gefragt, weshalb das Mädchen nicht zur Arbeit erschienen sei. Weil der Schlüssel von innen steckte, konnte die Grazerin nicht in die Wohnung der Tochter: Die Einsatzkräfte stiegen  über ein Fenster ein und  fanden die 17-Jährige tot in ihrem Bett – daneben, am bereits für das Kind vorbereiteten Wickeltisch, lag eine blutverschmierte Schere.


Angeklagt sind Mord und Schwangerschaftsabbruch, der Staatsanwalt beantragt außerdem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Gerichtspsychiater beschreibt den 19-Jährigen als aggressiv mit Neigung zur Wut- und Gewaltausbrüchen und einer „völlig gestörten Impulsivität“. Dazu komme eine Borderline-Störung. Wie der Ankläger hält auch er die Einweisung in eine Anstalt für notwendig,  er attestiert dem 19-Jährigen aber Zurechnungsfähigkeit.


Das Urteil fällt am späten Nachmittag: 15 Jahre Haft und Einweisung, nicht rechtskräftig.