Chronik/Österreich

Pograpscher wird zivilrechtlich verklagt

Der KURIER berichtete: Eine 43 Jahre alte Bankangestellte wurde von einem 37 Jahre alten arbeitslosen Afghanen sexuell belästigt. Was im Arbeitsrecht streng geregelt ist, zieht im öffentlichen Raum keine Konsequenzen nach sich. Im Strafrecht wird unter sexueller Belästigung nur das Begrapschen von Busen und Geschlechtsorganen definiert und geahndet. Eine Grazer Bezirksanwältin verwarf die Anzeige des Opfers. Unter Frauenrechtlerinnen gab es einen großen Aufschrei. Ende November streiften Aktivistinnen durch die Grazer Herrengasse, um Männern aus Protest an den Hintern zu fassen.

Warum sich die Bankangestellte zur Klage entschlossen hat und das Verfahrenskostenrisiko eingeht, erklärt sie mit der Absicht, die Gesellschaft zu sensibilisieren. „Das Thema – mein Körper gehört mir – liegt mir und allen meinen Freundinnen sehr am Herzen.“ Schließlich könnten auch Kinder betroffen sein, ungestraft begrapscht werden zu dürfen. „Die psychischen Folgen sind zu groß, als dass sie nur als Kavaliersdelikt abgestempelt werden.“

Eine Unterschriftenaktion wird gestartet, um im Justizministerium Druck zu machen. „Es wäre nötig, per Gesetzesdefinition klarzustellen, dass jeglicher Körperteil vor sexuell motivierten Übergriffen geschützt ist, wenn schon die Judikatur nicht entsprechend reagiert“, sagt Elisabeth Majer, die Anwältin der Betroffenen. Eine geschlechtliche Handlung sei jede, „die aus Motiven des Geschlechtstriebes geschieht“.