Pendlerschicksal oder Strafe zahlen
Es ist ein kilometerlanger Graben, der bis zum Fuße des Klippitztörl im Bezirk St. Veit/Glan führt. Von November bis Ende Jänner findet hier, auf rund 900 Meter Seehöhe in der Gemeinde Hüttenberg, kaum ein Sonnenstrahl den Weg in die 350 Einwohner zählende Ortschaft Lölling. Direkt an der Straße am Ortsende steht ein großes, gelbes Haus, erbaut zwischen 1871 und 1874, mit der Aufschrift „Volksschule“. Was sich hinter diesen Mauern abspielt, darüber ist ein satter Behördenstreit entbrannt.
Der Verein finanziert damit eine Spielgruppe für acht sowie eine Schulklasse mit „häuslichem Unterricht“ für sieben Buben und Mädchen. „Die Kinder sind uns wichtig, die stehen im Mittelpunkt“, sagt der 46-jährige Landwirt. Was bei Land Kärnten und Gemeinde Hüttenberg zu gröberer Verärgerung geführt hat.
"Die Kinder sind uns wichtig, die stehen im Mittelpunkt"
Drei Eltern, die ihre Fünfjährigen in der Spielgruppe betreuen lassen, flatterten Strafbescheide der Bezirkshauptmannschaft ins Haus: Weil sie ihre Kinder für das Pflichtkindergartenjahr nicht bis zu zehn Kilometer weiter in den öffentlichen Kindergarten nach Hüttenberg schicken wollen, sollen sie jeweils 100 Euro zahlen.
„Wir wollen unsere Kinder mit fünf Jahren nicht zu Pendlern machen, auch wenn es ihnen laut Bescheid zumutbar wäre“, erklärt Barbara Krametter, eine betroffene Mutter. Deshalb werden Kinder im Alter von vier bis zehn Jahren im alten Volksschulhaus von einer Kindergartenpädagogin in der Spielgruppe sowie einer studierten Psychologin beim Unterricht betreut. „Das Gebäude hat unser Kaufmann erworben und stellt es uns kostenlos zur Verfügung“, bedankt sich Obmann Krametter. „Hier fühlen sich unsere Kinder wohl und sie brauchen nicht wegfahren.“
Ganz so geht’s laut Gerhild Hubmann von der Bildungsabteilung des Landes jedoch nicht: „Die beantragte Ausnahmebewilligung für die Betreuung der Kinder in Lölling wurde nicht erteilt, denn das Haus hat für diese Verwendung keine Genehmigung.“ Weder würde die erforderliche Fläche erreicht, noch sei tatsächlich ein Bedarf gegeben, überdies müssten die Eltern selbst die Betreuung übernehmen und mindestens 15 Kinder beaufsichtigen. „Es geht jedoch nur um die drei Fünfjährigen, die das Pflichtkindergartenjahr absolvieren müssen“, erläutert Hubmann.
Anzeige erstattet
Hüttenbergs Bürgermeister Josef Ofner, FPK, pocht auf das Gesetz: „Ich muss das anzeigen.“ Dahinter steckt aber natürlich auch die Sorge um die „Standortsicherung“, sprich: den Erhalt des öffentlichen Kindergartens in Hüttenberg. Denn je weniger Kinder diesen besuchen, desto teurer wird’s für die Gemeinde. „In diesem Jahr müssen wir an erhöhten Strukturkosten schon 12.000 Euro aufwenden“, klagt Ofner. „Ich habe ja einen Shuttle angeboten, der die Kinder nach Hüttenberg und wieder zurück bringt. Das wurde abgelehnt.“
"BH muss nach dem Kinderbetreuungsgesetz abstrafen"
Bezirkshauptfrau Claudia Egger dazu: „Die BH muss nach dem Kinderbetreuungsgesetz abstrafen. Vorerst werden wir uns den Einspruch der Eltern anschauen – immerhin wurde mit 100 Euro die Höchststrafe verhängt.“ Danach allerdings müsse es eine langfristige Lösung geben: „Sonst kommt das Problem jedes Jahr aufs Tapet.“
Zuletzt gab es ein Gespräch zwischen Schulabteilung und Gemeinde. Bürgermeister Ofner: „Wir wollen die Situation beruhigen. Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung wird nochmals überprüft und es wird in diesem Schuljahr keine weiteren Anzeigen geben.“ Allerdings, mahnt der Gemeindechef, müsse alles auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden, dann könne es eine Lösung für die Zukunft geben.