Chronik/Österreich

OGH urteilt über Zigarrenrauch am Balkon

Muss man den in die eigene Wohnung strömenden Zigarettenrauch des Nachbarn in Kauf nehmen? Über dieser Frage brütet derzeit ein Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH). Wobei über den Köpfen der Höchstrichter große Rauchwolken aufsteigen, geht es im Anlassfall doch um den Qualm von Zigarren.

Ein in Wien zur Miete wohnender Universitätsprofessor klagte den Nachbarn über ihm auf Unterlassung, weil dieser vor allem nachts gern auf seinem Balkon steht und Zigarren pafft. Der Rauch dringt bis in das Schlafzimmer des Professors. Schon dessen Vormieter war dadurch gestört und ausgezogen, weil bei seinen Kindern Atemwegserkrankungen aufgetreten waren.

Verbot nur nachts

Das Bezirksgericht untersagte dem Zigarrenraucher, bei offenen Fenstern oder auf dem Balkon zu paffen. Die nächste Instanz schränkte dieses Verbot auf die Nachtstunden zwischen 22 und sechs Uhr früh ein. Nun ist – wie der ORF meldet – die oberste Instanz am Wort, die Entscheidung ergeht in den nächsten Wochen schriftlich.

Schon vor 20 Jahren hatte sich der OGH zu dem Problem des Rauchens in Wohnhäusern geäußert. Ein Mieter im steirischen Leoben hatte sich darüber geärgert, dass die Nachbarn im Stiegenhaus rauchen und der Zigarettenqualm aus ihren Wohnungen durch seine Fenster dringt. Er revanchierte sich, indem er auf seiner Türmatte und an anderen Stellen am Gang eine übel riechende Flüssigkeit ausschüttete. Wie sich später herausstellte, handelte es sich um Essigsäure-Äthylester, diese Substanz ist in Nagellackentfernern enthalten. Die anderen Mieter fühlten sich vom beißenden Geruch gestört, beschwerten sich beim Vermieter, der gegen den Mann mit der Säure wegen unleidlichen Verhaltens Räumungsklage einbrachte.

Der Fall ging bis zum OGH, der damals Zigarettenrauch wie auch Küchengerüche für eine "durchaus übliche und unvermeidbare bzw. zu duldende" und "nicht wesentlich beeinträchtigende Geruchsbelästigung" erachtete. Das Verschütten der übel riechenden Substanz im Stiegenhaus hingegen war "rücksichtslos" und rechtfertigt die Räumungsklage.

In Wiener Bezirksgerichten sind mehrere Klagen wegen Zigarettenrauch anhängig und es werden ständig mehr.