Chronik/Österreich

Österreich: FBI darf auf Fingerabdrücke zugreifen

Im Innenministerium ist man startbereit. Anfang kommender Woche startet der heftig diskutierte Austausch von Fingerabdruck- und personenbezogenen Kriminalitätsdaten mit den USA. Das FBI, das Justizministerium und der US-Heimatschutz haben dann Zugriff auf entsprechende Informationen über österreichische Straftäter. Die Fingerabdrücke von Kriminellen (nicht jene bei der Reisepass-Beantragung) werden dann automatisiert an die Vereinigten Staaten weitergegeben.

Auf die Umsetzung drängen die USA bereits seit Jahren. Von den meisten europäischen Staaten wurden ähnliche Abkommen wie der Prümer Vertrag gefordert. Insider sprachen von "Cowboy-Methoden" und schwerem Druck von jenseits des Atlantiks. 2010 unterschrieben die meisten EU-Staaten das Abkommen. Im Juli 2013 wurde es im Österreichischen Nationalrat mit Regierungsmehrheit beschlossen.

Kritik im Vorfeld

Doch in der Folge gab es heftige Kritik – vor allem von Datenschützern und den Oppositionsparteien – an dem Abkommen, im Hintergrund liefen Verhandlungen. Österreich gelang es, wenigstens ein mögliches Ausstiegsszenario festzumachen. Bei vertragswidriger Nutzung kann die Weitergabe jederzeit gestoppt werden. Anderen Ländern gelang es laut Innenministerium nicht, so einen Passus festzuschreiben.

Für die Behandlung der Daten gelten jedenfalls die gleichen strengen gesetzlichen Regelungen wie in Österreich, wird betont. Abgefragt werden dürfen die Daten nur, wenn bei einem Vertragspartner der Verdacht besteht, dass es sich um eine Straftat handelt, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Das kann in manchen Fällen sogar Einreise-Delikte betreffen und reicht bis zu Terror und allen Mordfällen.

"Ausnahmefälle"

"Es geht hier um absolute Ausnahmefälle, da ist für mich der Schutz der Bevölkerung wichtiger", sagt Innenminister Wolfgang Sobotka. "Bei schweren Straftaten wie Mord, Vergewaltigung oder Terror werde ich als Innenminister alle Hebel in Bewegung setzen, um die Täter rasch zur Verantwortung zu ziehen."

Schon bisher war es so, dass diese Daten ausgetauscht wurden, allerdings mühsam via Interpol und Rechtshilfeersuchen angefordert werden mussten. Was bisher Wochen und Monate gedauert hat, soll nun innerhalb von 24 Stunden möglich sein, heißt es im Bundeskriminalamt. Bei beschleunigten Verfahren – etwa wegen Terrorverdachts – sollte es aber noch schneller gehen.

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Die Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten wird durch die österreichische Datenschutzbehörde kontrolliert, die einmal jährlich informiert wird. Die Letztentscheidung, ob die Daten freigeschaltet werden, trifft in jedem Fall ein Beamter des Innenministeriums. Dieser kontrolliert allerdings hauptsächlich, ob es tatsächlich eine Übereinstimmung bei den Fingerabdrücken gibt. Bei grünem Licht werden alle personenbezogenen Daten aus der Verbrecherkartei übermittelt. Der automatisierte Abruf soll jedenfalls 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche möglich sein.

350 Daten täglich

Im Innenressort spricht man von einem "hohen Datenschutz-Standard" bei diesem Abkommen. Maximal 350 Daten dürfen pro Tag abgefragt werden. Geplant war eigentlich auch ein Austausch der DNA-Profile. Dies ist aber vorerst (noch) nicht freigeschaltet Offenbar gibt es dabei technische Probleme vor allem auf amerikanischer Seite.