Chronik/Österreich

Nicht jeder EU-Führerschein gilt

Die Angebote klingen verlockend: "Bei uns bekommen Sie einen EU-Führerschein mit der GARANTIE zum Erfolg", heißt es in großen Lettern. Sogar deutschsprachige Fahrlehrer werden angeboten und die rechtlich notwendige Wohnsitzbestätigung ist sowieso inkludiert. Und in einer Woche kann man in Tschechien den Führerschein machen, was in Österreich in dieser knappen Zeit nicht schaffbar ist. Der Haken an der Sache ist: Diese Führerscheine gelten in der Regel in Österreich nicht.

Auch der 22-jähriger Tiroler war von diesem Angebot offenbar überzeugt. Gleich fünf Mal war er in der Heimat bei der Führerschein-Prüfung durchgefallen. Er schaffte es nicht einmal bis zum praktischen Teil.

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Deshalb versuchte er sein Glück in Tschechien – und schaffte es prompt beim ersten Versuch, schließlich gab es ja die versprochene Garantie. Er erhielt gleich ein Dokument für sechs Führerscheinklassen und durfte danach sogar Busse und schwere Lkw lenken. Zumindest in Tschechien.

Aufgeflogen ist der 22-Jährige im vergangenen Herbst in Tirol bei einer Verkehrskontrolle. Das tschechische Dokument wurde eingezogen. Gegen die Strafe wegen des illegal erworbenen Führerscheins in Tschechien erhob er danach Einspruch beim Unabhängigen Verwaltungssenat – und dieser wurde jetzt abgeschmettert.

Wertlose Anmeldung

Laut Meldebescheinigung war er zwar 15 Monate in Tschechien gemeldet, hatte aber offenbar nicht einmal einen Schlüssel für sein dortiges "Mietzimmer". Die Hausherrin bestätigte auch, dass der 22-Jährige keinen Job in Tschechien hatte. Das hatte die Kreispolizei Südböhmen im Rahmen einer Amtshilfe recherchiert. Denn die österreichischen Behörden sind bei diesen Delikten mittlerweile sehr genau.

Dass das alles rechtlich einwandfrei ist, wie die tschechischen Fahrschulen auf ihren Internetseiten versprechen, ist also falsch. "Das ist äußerst unseriös, wenn so etwas angeboten wird", warnt ARBÖ-Rechtsexpertin Christine Krandl. Auch ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka rät davon ab: "Das Geld kann man gleich verbrennen, weil wenn man erwischt wird, ist der Führerschein ohnehin nichts wert."

Tatsächlich sind die Kurse in Tschechien teurer als in Österreich. Teilweise ist fast das Doppelte zu berappen. "Deshalb geht es hier eher um Einzelfälle", erklärt Herbert Wiedermann vom Fachverband der Fahrschulen.

Zielgruppe sind – laut Angeboten – vor allem Lenker aus Österreich und Deutschland, denen der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgenommen wurde. Allerdings hilft ein tschechischer Führerschein hier gar nichts, er wird sofort entzogen, wenn man damit in Österreich erwischt wird.

Eine entsprechende Lücke wurde 2011 mit der dritten Führerscheinrichtlinie geschlossen. Vom KURIER befragte Verkehrspolizisten erklärten, dass es sich hier bestenfalls um Einzelfälle handelt. Auffallend sei eher der umgekehrte Weg. Vor allem in Wien freuen sich viele Fahrschulen über ein steigendes Geschäft mit den Nicht-EU-Bürgern, weil die das Dokument nicht umschreiben können, sondern alles neu machen müssen.

Nicht nur der Führerschein wird gerne im Ausland gemacht (siehe Artikel oben), auch Autos werden dort gerne angemeldet. Die Vorteile liegen auf der Hand: Geringere Steuern, niedrigere Anschaffungskosten und billigere Versicherungen. Aber auch Radarstrafen müssen bei im Ausland gemeldeten Pkws – zumindest teilweise – nicht bezahlt werden.

Bis zu 15.000 Autos von Österreichern sind illegal im Ausland, vor allem in Ost- und Südosteuropa, angemeldet. Aber selbst in Deutschland sind manche angemeldet, weil es da immer noch eine Ersparnis gibt.

Bis vor einigen Jahren ging das alles relativ einfach, mittlerweile gibt es aber umfangreiche Schwerpunktaktionen, um dem Treiben ein Ende zu bereiten. Auch die Polizei schaut bei ihren Verkehrskontrollen genau auf Verdachtsfälle hin und leitet diese umgehend an die Finanzpolizei weiter.

Hohe Strafen

Im Finanzministerium wird angenommen, dass dem Staat dadurch jährlich rund 100 Millionen Euro entgehen. Vor allem in den Grenzgebieten gibt es sehr viele, die auf der anderen Seite Firmen gegründet haben – und dort ihre Autos anmelden. Was davon erlaubt ist, wird im Einzelfall geprüft. Die Strafen sind hoch und betragen pro Fall rund 4000 Euro.