Chronik/Österreich

Neuer Verdächtiger in BVT-Affäre: Christenpartei-Chef Gehring

Zum Verdächtigenkreis bei den BVT-Ermittlungen ist ein überraschender Name gestoßen. Nach Recherchen von "Standard" und "ZiB 2 am Sonntag" wird Rudolf Gehring, bekannt als Chef und Präsidentschaftskandidat der Christenpartei (CPÖ) sowie als Initiator des Anti-GIS-Volksbegehren, als Verdächtiger geführt. Ihm wird vorgeworfen, einen BVT-Mitarbeiter zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben.

Dabei handelt es sich um den ehemaligen Leiter der Spionageabteilung P., der als Hauptverdächtiger in der Causa gilt. Gehring bat ihn via E-Mail, die Daten eines Mieters zu überprüfen, der nach einem "Urlaub in Libyen" nach Wien zurückgekehrt war. "Gehört er zu einem verdächtigen Personenkreis? Wie ist sein fremdenpolizeilicher Status?", fragte Gehring.

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"Überschießende" Ermittlungsschritte

Der Chef der Christenpartei ist wie P. bei der Studentenverbindung Nibelungia. Laut dem Ermittlungsakt leitete sich P. das E-Mail von seiner privaten auf seine berufliche Adresse weiter. Ob dieser die von Gehring gewünschten Daten dann tatsächlich abfragte, ist nicht bekannt. Gehring bezeichnete die Vorwürfe als "absurd". P.s Anwalt Otto Dietrich dementierte eine Datenweitergabe. Er spricht von einer "Kriminalisierung" der beiden Verdächtigen, mit denen die Staatsanwaltschaft ihre "überschießenden" Ermittlungsschritte rechtfertigen wolle.

P. ist wegen angeblich laschem Umgang mit Daten in mehreren Fällen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. So soll er Daten aus einer ÖVP-internen Datenbank erhalten und diese mit Informationen zu Adressen und Geburtsdaten ergänzt haben. Außerdem wird P. ein zu enges Verhältnis zum südkoreanischen Nachrichtendienst vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob P. als Belohnung für gewisse Kooperationen, etwa die Weitergabe nordkoreanischer Passrohlinge, zum Urlaub nach Südkorea und zu Heurigenbesuchen in der Wiener Umgebung eingeladen wurde. P. bestreitet die Vorwürfe kategorisch.

Tatsächlich musste die Staatsanwaltschaft schon mehrmals zurückrudern, außerdem setzte es vor Gericht Niederlagen, etwa in der Frage der Razzien. Lediglich die Hausdurchsuchung in P.s Büro galt als angemessen. Mittlerweile wurden die Ermittlungen gegen zwei Personen, darunter BVT-Direktor Peter Gridling, wieder eingestellt.