Mühsames Tauziehen um Abschiebungen
Abgelehnte Asylwerber und kriminelle Ausländer schneller und kompromissloser in ihre Heimatländer abschieben: Das ist erklärtes Ziel der neuen Regierung. So wurden heuer rund 500 Afghanen per Abschiebeflug in ihre Heimat gebracht. Mehrere solcher Abschiebeflüge wurden auch in den Kosovo und nach Nigeria durchgeführt.
Doch eine Abschiebung ist in jedem einzelnen Fall eine mühsame juristische Prozedur und bedeutet zähen Papierkrieg mit den Heimatländern. Diese müssen nämlich für jeden Zwangs-Heimkehrer ein Heimreisezertifikat ausstellen, damit er überhaupt einreisen kann.
Grundlage für alle Abschiebungen sind Rückführungsabkommen mit den Heimatländer. Österreich hat derzeit mit 22 Ländern solche Abkommen, darunter die Türkei, die Balkanstaaten, aber auch Algerien oder Marokko. Die EU wiederum hat Abkommen mit 17 Staaten, die natürlich allesamt auch für Österreich gültig sind. Problematisch wird es dann, wenn die EU in den Verhandlungen mit Ländern wie etwa Algerien oder Marokko feststeckt, denn das EU-Recht sticht trotzdem das nationale Recht aus.
Abschiebungen in diese beiden Länder – etwa aus der kriminellen Nordafrikaner-Szene in Innsbruck – sind deshalb noch komplizierter als die ohnehin mühsamen Standardverfahren. Abschiebungen nach Tschetschenien verlaufen dagegen meist nach Plan, da die russischen Behörden kooperativ sind. Dass damit oft unbescholtene und gut integrierte Familien der Willkür der russischen Verwaltung in Tschetschenien ausgeliefert werden, wird negiert.