Chronik/Österreich

Mordversuche mit Auto & Zange

Zeugen berichten, dass der Angeklagte seine Ehefrau in einem Wiener Lokal bewusstlos geprügelt, sie sich über die Schulter geworfen, zum Auto getragen, auf den Beifahrersitz gesetzt, nicht angeschnallt habe und losgefahren sei. Als Barbara kurz zu sich kam, fand sie sich im Wald auf der Höhenstraße wieder. Ihr Mann habe gerufen: "Ich liebe dich. Wir werden sterben. Ich bringe dich um. Gott soll dir deine Sünden verzeihen!" und raste gegen einen Begrenzungspfeiler aus Beton. Eine Krankenschwester, die sich auf dem Weg zur Arbeit befand, leistete Erste Hilfe. Die 19-jährige Beifahrerin lag zwei Tage auf der Intensivstation, dann gab sie an, der 22-jährige Nenad V. habe sie umbringen wollen.

Und was sagt der Angeklagte bei seinem Prozess wegen Mordversuchs? "Die Straße war sehr breit, wie konnte das passieren?"

"So billig kommen Sie mir nicht davon", entgegnet Richter Georg Olschak. Immerhin gab es am Unfallort keine Bremsspuren.

Nenad und Barbara lernten einander über Facebook kennen, zwei Monate danach wurde geheiratet. Der Mann entpuppte sich als gewalttätig, "aber ich lass’ mir auch nicht alles gefallen", wie Barbara im Zeugenstand erzählt. Es kam zur Trennung. Am 13. März dieses Jahres trafen sie einander zufällig in einer Bar, auch ein gemeinsamer Freund war dabei, mit dem Barbara laut Nenad V. "herumknutschte". Der Angeklagte regte sich darüber auf und schlug auf sie ein. Den Einwand, Barbara sei ohnmächtig geworden, wischt Nenad V. weg: "Sie war etwas benommen."

Dass er die Frau (und vielleicht sich selbst) ermorden wollte, gibt der Angeklagte nicht zu. Er gesteht lediglich, ohne Führerschein alkoholisiert Auto gefahren zu sein. "Das macht man nicht", sagt der Verteidiger: "Aber mit 60 km/h versucht sich niemand umzubringen."

Der Prozess wurde vertagt.

Zehn Schläge

Ein 19-jähriger Wiener war am Donnerstag ebenfalls wegen Mordversuchs angeklagt, weil er seiner 18-jährigen Lebensgefährtin am 14. Mai im Donauzentrum eine Beißzange mindestens zehn Mal auf den Kopf geschlagen hatte.

Er konnte nicht verkraften, dass sie ihn verlassen wollte. Wäre nicht ein Zeuge eingeschritten, wäre sie heute tot, glaubt die Staatsanwältin. Der Angeklagte nennt es einen "Kurzschluss". Das Urteil stand aus.