Mord: 39-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
Ein 39-Jähriger ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann soll im Jänner seine Lebensgefährtin erstickt haben. Obwohl er am Tag danach gestanden hatte, leugnete er die Tötung vor Gericht. Seine Anwältin plädierte auf einen natürlichen Tod. Dem glaubten die Geschworenen aber nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die acht Geschworenen hielten ihn einstimmig des Mordes für schuldig. Die Verteidigung kündigte nach kurzer Rücksprache mit dem Beschuldigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der Tschetschene hatte sich am 14. Jänner der Polizei gestellt. Zu den Beamten soll er gesagt haben, er glaube, "etwas Schlimmes" getan zu haben: "Ich gebe zu, sie umgebracht zu haben und möchte dafür mein gerechtes Urteil." Tatsächlich fanden Beamte die Steirerin tot in ihrem Bett liegend in ihrem Haus in Frohnleiten. Laut Staatsanwältin Katharina Doppelhofer soll Geld das Motiv für das "grausame Verbrechen" gewesen sein, er war Automatenspieler und zwei Tresore waren nach der Tatnacht verschwunden.
Davor dürfte ein Streit ums Geld eskaliert sein: "Er würgte sie, sah ihr dabei ins Gesicht, versetzte ihr Faustschläge, stieß ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Bettkante und drückte dann ihren Kopf in die Matratze, bis sie erstickte und verstarb", führte Doppelhofer aus, die sich auf die Ergebnisse eines medizinischen Gutachtens stützte.
Verteidigerin Liane Hirschbrich dagegen war überzeugt: "Er hat sie nicht getötet, er ist kein Mörder und hat ihr nie Geld oder Schmuck gestohlen oder diesen versetzt." Die Vorwürfe der Staatsanwältin sollen bei den Geschworenen "nur negative Stimmung erzeugen". Das Gutachten sei ohne Einbeziehung der Krankengeschichte der Frau erstellt worden: "Sie war schwer krank, in ärztlicher Behandlung und hatte schwere Medikamente verschrieben bekommen", sagte die Anwältin.
Der Tschetschene selbst fühlte sich auf die Frage des vorsitzenden Richters Martin Wolf nicht des Mordes schuldig. Der Tschetschene gab zu, dass es damals Streit gab. Er habe sein eigenes Geld holen wollen, aber dann sei das Opfer rabiat geworden. "Sie wollte mich schlagen, ich habe sie mit einer Hand zurückgehalten, plötzlich wurde sie bewusstlos", schilderte der Beschuldigte - nur ein "paar Sekunden" will er sie am Hals gehalten haben.
Am Nachmittag musste sich der medizinische Sachverständige Eduard Peter Leinzinger rund eine Stunde lang teils den immer gleichen Fragen der Verteidigerin stellen, die nicht von einer natürlichen Todesursache abrücken wollte. Für den Mediziner bestand aber kein Zweifel an gewaltsamen Handlungen als Todesursache. Leinzinger fasste sein Gutachten für die Geschworenen zusammen und sprach dabei u.a. von "lehrbuchmäßigen" Würgemalen: "Es gibt keine Anzeichen eines natürlichen Todes, trotzdem haben wir die Organe geprüft, dabei aber keine Hinweise auf schwere Erkrankungen gefunden." Atemprobleme, die etwa die beste Freundin des Opfers schilderte, seien auf Übergewicht zurückzuführen.
Hirschbrich blieb aber hartnäckig, zitierte aus rund einem Dutzend Fachbüchern anderer Mediziner und stellte die Geduld des Sachverständigen sowie aller Anwesenden auf die Probe. Mehrfach wies Leinzinger auf die eindeutige Summe aller Merkmale eines gewaltsamen Todes hin, bis Richter Wolf der Kragen platzte: Er ermahnte die Verteidigerin für ihre "Unverschämtheiten" und den "respektlosen Umgang mit dem Schwurgerichtshof". Das hinderte Hirschbrich nicht daran, weiter an den Ausführungen des Mediziners zu zweifeln. Letztlich wurde auch dieser laut und meinte: "Jetzt will ich echt keinen Leseunterricht geben." Am Ende wiederholte er seine Ausführungen auf die Fragen der Anwältin nur noch und schloss mit "Aus - Pause".