Minderjähriger haftet nach Badeunfall
Mit dem OGH-Urteil nach einem schweren Badeunfall am Millstätter See in Kärnten ist die Angelegenheit noch nicht erledigt: „Wir gehen gegen den Bäderbetreiber vor“, bestätigt Rechtsanwältin Silvia Anderwald. Ihr Mandant, ein mittlerweile 17-jähriger Lehrling, wird für einen tragischen Vorfall im September 2009 haftbar gemacht. Damals entging der elfjährige Paul aus Graz knapp dem Tod.
Der damals 13-Jährige sprang im Freibad Millstatt von der höchsten Plattform des Sprungturms von fast 14 Metern Höhe ins Wasser – und landete mit voller Wucht auf dem Elfjährigen . Der Bub wurde bewusstlos, ging unter und konnte erst nach einer halben Stunde geborgen werden. Dass er überlebt hat, grenzt an ein Wunder.
Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass der nun 17-jährige Kärntner – obwohl minderjährig – für die Unfallschäden haftet. Das berichtete die Kleine Zeitung. Um welche Summe es gehen könnte, stehe noch nicht fest, betont Rechtsanwalt Dieter Zaponig. Er vertritt Paul und seine Familie. „Es ist eine Entscheidung dem Grunde nach. Die Forderungen werden außergerichtlich geltend gemacht.“
Eine Versicherung decke jedenfalls eine Summe von 1,2 Millionen Euro. Dem Schüler gehe es „dem Umständen entsprechend“, schildert der Anwalt. „Er geht in ein normales Gymnasium, wird positiv abschließen. Aber welche Mühen da dahinter stecken, kann man von außen kaum beurteilen.“
Essen, sprechen lernen
Nach dem Unfall musste Paul in einer Reha-Klinik wieder gehen, essen und sprechen lernen. Er hat ein Schuljahr verloren. „Er hätte auch ein Wachkomapatient werden können. Aber er hat so überlebt, dass er ein lebenswertes Leben haben kann“, gibt Zaponig zu bedenken. „Laut Begründung hätte der Bursch erkennen müssen, dass er dort nicht springen darf und wenn schon, dass er schauen muss, wohin. Das kann auch ein 13-Jähriger einsehen.“
Dessen Anwältin Silvia Anderwald sagt über die Causa: „Wir regressieren gegen den Betreiber der Anlage.“ Denn der Sprungturm ist wegen Sicherheitsmängeln seit 2008 behördlich geschlossen. „Deshalb hätten Sprünge vom Turm verhindert werden müssen“, stellt Anderwald fest. Der damalige und mittlerweile verstorbene Geschäftsführer sowie der Betrieb selbst wurden deshalb bereits strafrechtlich zu Geldstrafen und bedingter Haft verurteilt.