Chronik/Österreich

Einreisesperre: Vortrag von Rechtsextremist Sellner in Zürich verhindert

Die Zürcher Kantonspolizei (Kapo) hat eine Einreisesperre gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner beantragt.

Die rechtsextreme Schweizer Bewegung "Junge Tat" hatte in den sozialen Medien angekündigt, dass Sellner im Oktober im Kanton Zürich einen Vortrag halten werde.

Einreisesperre für Sellner war bereits im März Thema

Ein Mediensprecher der Zürcher Kantonspolizei bestätigte die beantragte Einreisesperre am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zuerst hatte der "Tages-Anzeiger" darüber berichtet. Das Schweizer Bundesamt für Polizei (Fedpol) bestätigte auf Anfrage den Antrag der Zürcher Kapo. Man werde diesen prüfen, sagte ein Sprecher. Unter anderem wegen des Amtsgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes könne er derzeit aber keine weiteren Auskünfte erteilen.

Die der internationalen Identitären Bewegung nahestehende Gruppierung "Junge Tat" hatte auf der Plattform X verkündet: "Sellner kommt in den Kanton Zürich!" Der Vortrag werde am 19. Oktober im Kanton Zürich stattfinden. Ein solcher Vortrag war bereits im vergangenen März in Tegerfelden geplant gewesen, die Aargauer Kantonspolizei verhinderte das Referat jedoch. Sie schritt ein, weil aus ihrer Sicht die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet war. Auch damals hatte das Zürcher Polizeikorps das Bundesamt für Polizei (Fedpol) um ein Einreiseverbot gegen Sellner ersucht. Der Bund habe jedoch "bedauerlicherweise" darauf verzichtet, rechtzeitig eine Einreisesperre zu verhängen, wurde der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr von den Tamedia-Zeitungen zitiert.

Das Fedpol teilte damals mit: "Allein eine radikale oder extreme Gesinnung reicht nicht als Grund für eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit beziehungsweise als Rechtfertigung präventiv-polizeilicher Maßnahmen." 

Sellner ist der ehemalige Kopf der Identitären Bewegung in Österreich. Er referiert über "Remigration", also dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft beispielsweise Deutschland verlassen sollen - auch unter Zwang.