Chronik/Österreich

Im Krankenstand zum Tennisturnier

Der Mai ist für den Justizwachebeamten M. jedes Jahr eine anstrengende Zeit. Da finden in seinem Tennisclub die Meisterschaftsspiele statt. Der Dienst in der Justizanstalt würde nur Kräfte rauben, also meldete sich M. in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils krank. Am 24. Mai 2013 wurde er jedoch erwischt, wie er trotz (angeblicher) Dienstunfähigkeit den Schläger schwang und dabei sein Letztes gab.

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Der Bezirksinspektor war erst zwei Tage zuvor von einem Urlaub in Barcelona nach Österreich zurückgekehrt und hatte sich wegen einer Verkühlung krank gemeldet. Die Dienstbehörde überprüfte, wie das in den Vorjahren gewesen war und stellte fest: ganz ähnlich. Die vorangegangenen möglichen Verletzungen der Dienstpflichten waren bereits verjährt, aber die "der Genesung abträgliche Aktivität" durch die Teilnahme an einem sportlichen Wettbewerb am 24. Mai 2013 wurde disziplinär geahndet, und zwar mit 500 Euro Geldstrafe.

Der Leiter des Rechtsbüros bei der Arbeiterkammer, Hans Trenner, sagt: "Bei einem grippalen Infekt ist Schonung geboten. Die Verzögerung oder Verhinderung der Genesung kann heftige Konsequenzen nach sich ziehen." In der Privatwirtschaft werde das streng verfolgt, die Vortäuschung einer Erkrankung könne sogar die Entlassung nach sich ziehen. Freilich stimme das plakative Bild des Kranken, der mit dem Fieberthermometer im Mund zu Bett liege, nicht mehr. Bewegung an der frischen Luft sei bei vielen Erkrankungen eher förderlich.

Discobesuch

Eine Polizeibeamtin wurde von Kollegen ertappt, wie sie während ihres mehrwöchigen Krankenstandes kurz vor Mitternacht in männlicher Begleitung eine 30 km von ihrer Wohnung entfernt liegende Diskothek aufsuchte. Die Kollegen hatten in den Gegend Fahrzeugkontrollen durchgeführt.

Die zur Rede gestellte Beamtin argumentierte, sie sei wegen eines Tennisarms krankgeschrieben; damit könne man ohne Weiteres eine Disco aufsuchen. Die Disziplinarkommission beschied ihr, dass sie kein gutes Bild für den Beamtenstand abgebe, und verglich ihr Verhalten mit dem des Tennis spielenden Justizwachebeamten. Die Polizistin kam mit einem Verweis davon.