Innsbruck-Wahl: VfGH bestätigt 4-Prozent-Hürde und lehnt Anfechtung ab
Im heurigen April wurden die Karten im Innsbrucker Gemeinderat neu gemischt. Zunächst wurde ein neues Stadtparlament gewählt. In der Folge bekam die Tiroler Landeshauptstadt nach einer Stichwahl, die Johannes Anzengruber (JA) gegen Amtsinhaber Georg Willi (Grüne) gewann, einen neuen Bürgermeister.
Nun ist auch restlos geklärt, dass die Wahlen rechtmäßig über die Bühne gegangen sind. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Anfechtung durch Gerald Depaoli, der mit seiner Gruppierung „Gerechtes Innsbruck“ nach einer Periode aus dem Gemeinderat geflogen war, samt und sonders abgewiesen.
Der Rechtspopulist hat eine ganze Reihe von Mutmaßungen und Spekulationen aufgestellt, was bei den Wahlgängen alles falsch gelaufen sein könnten. Österreichweit relevant ist jedenfalls eine Klarstellung des VfGH zur erstmals in Innsbruck angewandten Vier-Prozent-Hürde, die bis dato noch keine andere Gemeinde eingezogen hatte.
"Mit Verhältniswahl vereinbar"
Diese Sperrklausel sei „nach dem Stand der Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes als mit dem Grundsatz der Verhältniswahl (...) vereinbar anzusehen“, heißt es in der Entscheidung des Höchstgerichts.
„Ich nehme zur Kenntnis, was in Anbetracht der unhaltbaren und spekulativen Behauptungen und Unterstellungen eines früheren Gemeinderats ohnehin zu erwarten war: Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass unsere Wahlbehörde einwandfrei gearbeitet und die Wahl mit größter Kompetenz abgewickelt hat", so Bürgermeister Anzengruber in einer ersten Stellungnahme.
"Eine substanzlose Anfechtung einer Wahl nur aus politischem Kalkül sollte man sich aufgrund der damit verbundenen erheblichen Kosten gut überlegen“, sagt er.
"Der VfGH zerlegte die von Schwächen durchzogene Argumentation der anfechtenden Partei in allen Punkten. Es ist ein starkes Zeichen unserer Demokratie, dass der Rechtsstaat in dieser Weise funktioniert“, so Grüne-Klubobmann Dejan Lukovic.