Halloween: Süß sein, sonst gibt die Polizei Saures
Von Daniel Melcher
Schaurige Gestalten, verbotene Streiche und saftige Strafen. Zu Halloween wird nicht nur viel Süßes, sondern auch Saures verteilt.
Damit man strafrechtlich nicht in die Falle tappt, warnt die Polizei auch heuer vor Halloween-Scherzen. Besonders sauer stößt der Exekutive das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern auf. Angezeigt wird auch das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben, das Zerstören von Blumenbeeten, das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen sowie das Bedrohen von Bewohnern, wenn diese zum Beispiel keine Süßigkeiten oder Geld herausrücken wollen. „Wir sind an Halloween seitens der Polizei verstärkt mit Streifen unterwegs. Unsere Botschaft ist eben, dass nicht alles erlaubt ist“, sagt Hans-Peter Stückler, Leiter der Kriminalprävention im Bundeskriminalamt.
Klagen
Einen Ratschlag haben die Experten für Eltern parat. Denn Kinder unter 14-Jährige können zwar strafrechtlich nicht belangt werden, aber zivilrechtlich. Aus einem „harmlosen“ Streich könne schnell ein teurer Spaß werden. „Das Beschmieren einer Hauswand kann bereits mehrere tausend Euro kosten“, sagt Stückler. Bei einem Vergehen werde auch das Jugendamt verständigt. Deshalb appellieren die Experten an die Erziehungsberechtigten, mit den Kindern vorher ein Gespräch zu führen.
Die sogenannten Horror-Clowns dürfte man in diesem Jahr weniger zu Gesicht bekommen. „Heuer haben wir keine große Häufigkeit festgestellt“, schildert Stückler. Durch andere Maskierung kann es aber schnell zu einer gefährlichen Drohung kommen. „Wenn sich jemand gruselig verkleiden mag, soll er es machen. Wenn sich jedoch jemand bedroht fühlt, muss man mit Intervention rechnen“, sagt Wiens Polizeisprecher Paul Eidenberger. Jeder Fall müsse einzeln behandelt werden. Die Polizei rechnet auch heuer vermehrt mit Lärmbelästigungen, auch die Einsatzzahlen werden aller Voraussicht nach wie jedes Jahr zu nehmen.
Ein weiterer besonders beliebter Halloween-Streich ist das Beschädigen von Briefkästen, zum Beispiel mit pyrotechnischen Gegenständen. Ein solches Vergehen könne nicht nur eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen, sondern auch unter anderem wegen „der Gefährdung der körperlichen Sicherheit“. „Es ist gleichzusetzen mit einem Autofahrer, der viel zu schnell um die Kurve fährt, am Handy spielt und einen Unfall ohne Verletzte verursacht“, erklärt Eidenberger. Bei einem solchen Delikt droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.