Chronik/Österreich

"Gute Laune" darf nur eine Teemarke verbreiten

Der geübte Teetrinker kann zwischen Tausenden Teesorten wählen, das geht vom „Göttergatten“ über „Hatschi“ und „Rotznase“ bis zum „Schlumpf Trank“. Dazwischen erfreut sich „Gute Laune“ größter Beliebtheit, mehrere Teehändler haben diese Bezeichnung im Sortiment.

Um die „Gute Laune“ tobt jedoch seit Jahren ein Rechtsstreit bis hinauf zum Obersten Gerichtshof. (Vorläufiges) Endergebnis: Die Firma Teekanne hat ein Monopol auf den „Gute Laune“ Tee und kann Konkurrenten vom Platz verweisen.

Seit 1999 ist die „Gute Laune“ als österreichische Wortmarke für Tee (aber auch Senf, Essig, Zucker und Salz) beim Patentamt eingetragen. Ein deutscher Mitbewerber der Teekanne, die Firma sheepworld, der ebenfalls „Gute Laune“-Tee vertreibt, stellte beim Obersten Patent- und Markensenat den Antrag auf Löschung der Marke. Damit könnte wieder jeder frei über den Begriff verfügen. Wer „Gute Laune“ höre, denke nämlich sofort an Tee, der Begriff beschreibe die Eigenart von Tee und könne daher nicht von einem Teehändler exklusiv für sich als geschützte Marke in Anspruch genommen werden. Das wäre so, als würde sich ein Mineralwasserproduzent den Titel „Aqua“ sichern, und kein Konkurrent dürfte sein Produkt als das bezeichnen, was es ist – nämlich Wasser.

Gemütszustand

Beim Tee sah das die oberste Instanz anders: „Gute Laune“ ist bloß ein wünschenswerter Gemütszustand, den man vielleicht mit einer Tasse Tee herzustellen versucht, aber keine allgemein gebräuchliche Bezeichnung für Tee. Laut dem Anwalt von sheepworld, Rainer Kornfeld, kommt es auch auf die Verpackung an: Wenn sich ein Tee augenscheinlich vom „Gute Laune“-Tee der Teekanne unterscheide, dürfe er ruhig weiter so heißen.

Tee als Wirtschaftsfaktor:

Alle Inhalte anzeigen