Zehnjähriger Bub vergewaltigt: Fünf Jahre Haft für 44-Jährigen
Ein 44-Jähriger ist am Mittwoch in Graz zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll heuer im Juni in einer Flüchtlingsunterkunft einen zehnjährigen Buben vergewaltigt haben.
Das Kind lebte in der Nachbarwohnung und wollte sich einen Staubsauger ausborgen.
Der Beschuldigte war erst in der Hauptverhandlung geständig, zuvor stritt er alles ab. Der Verteidiger sprach von einem „singulären Verhalten“, das aus einem „plötzlichen Tatimpuls“ entstanden sei.
Der Angeklagte lebte allein in der Wohnung in Graz, seine Nachbarn waren der zehnjährige Bub und dessen älterer Bruder. Es soll zu zwei „leichteren Annäherungsversuchen“ gekommen sein, bevor der Syrer das Kind sexuell missbraucht haben soll.
Das Opfer kam verstört und verweint in die eigene Wohnung zurück, schilderte der Bruder im Zeugenstand. „Es gibt DNA-Spuren, die die Aussage des Opfers ganz klar belegen“, betonte der Staatsanwalt.
Hatte der Angeklagte zunächst alles geleugnet, zeigte er sich nun geständig
Hatte der Angeklagte zunächst alles geleugnet, zeigte er sich nun geständig. „Es war ein Fehler“, sagte er. „Es war kein Fehler, es war ein Verbrechen“, korrigierte ihn die Richterin.
Sobald die Richterin auf die konkrete Tat zu sprechen kam, wich er aus. „Ich habe ihn bis dahin fast wie einen Sohn gesehen“, beteuerte er und meinte, die ersten Annäherungsversuche seien „im Spaßbereich“ gewesen. Zweimal war es dem Buben gelungen, in ähnlichen Situationen wegzulaufen.
„Sie haben gewusst, wie alt er ist?“, frage die Richterin. „Nein, ich habe gedacht, er wäre 14 oder 15“, antwortete der Mann und führte aus: „Ich habe selbst acht Kinder.“ „Eben“, bemerkte die Richterin und konstatierte: „Bis jetzt sehe ich keine Reue.“
Der Schöffensenat verhängte eine Freiheitsstrafe in der Höhe von fünf Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.