Gesetzeslücken bei der Winterreifenpflicht
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie fahren bei heftigem Schneetreiben mit Sommerreifen durch Niederösterreich, als Sie von einer Funkstreife gestoppt werden. Sie erklären dem Polizisten, dass Sie gerade auf dem Weg nach Südfrankreich sind und es dort jetzt ohnehin nicht schneit. Er lässt sie daraufhin ungestraft weiterfahren.
So ist derzeit die rechtliche Lage für Autobusse. Für diese endet die Winterreifenpflicht als Einzige schon am 15. März – einen Monat vor den Autofahrern. Der Grund steht in den Erläuterungen des Gesetzestextes: Viele Reisen führen in den Süden Europas. Die Verwendung von Winterreifen führt unter derartigen klimatischen Verhältnissen (bzw. Straßentemperaturen) zu einer nachweisbaren Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Denn es gibt noch weitere Lücken im Gesetz. So müssen Lkw nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert haben, nicht aber auf den Lenkachsen oder den Anhängern. Kronreif ist als Sachverständiger bei Gericht tätig und erklärt, dass es immer mehr Unfälle gibt, bei denen die Lenkachsen mit den Sommerpneus bestückt waren.
Kostenfrage
"Darunter sind zuletzt auch einige schwere und tödliche Unfälle gewesen", berichtet der Experte. Die Frächter würden immer mehr auf Sommerreifen setzen, weil so Kosten eingespart werden können – Winterreifen für den Schwerverkehr sind schließlich nicht billig. Dabei seien bei einem Bremsmanöver Sommerreifen auf der Vorderachse "sehr riskant", weil während des Rutschens kaum gelenkt werden kann.
Verschärfung geplant
Verkehrsminister Jörg Leichtfried kündigte nach dem neuerlichen Chaos auf Wiener Außenringautobahn an, die Gesetzeslage zu verschärfen: "Es wird bei der Überprüfung der Verlängerung der Winterreifenpflicht geprüft werden, ob auch andere technische Verschärfungen vorgesehen werden könnten. Etwa die Erweiterung der Winterreifenpflicht auf andere Achsen als die Antriebsachse", heißt es nun in einer Stellungnahme seines Büros gegenüber dem KURIER.
"Vergangene Woche hatten wir auf der A 21 chaotische Zustände und drei Lenker mit Herzproblemen. Da hätte niemand verstanden, wenn wir plötzlich die Winterreifen kontrolliert hätten", sagt ein Beamter. Abgesehen davon gilt die Pflicht ohnehin nur bis 15. April – danach darf ohnehin nicht mehr gestraft werden.