Chronik/Österreich

Frohnleiten: Wieder freie Fahrt nach Brückeneinsturz

Nach dem Einsturz einer im Bau befindlichen Brücke auf der Brucker Schnellstraße S35 bei Frohnleiten im Februar hieß es am Donnerstag - einen Tag früher als gedacht - "freie Fahrt", wie die Asfinag am Donnerstag mitteilte. Am 21. Februar war ein Teil der Brücke eingestürzt und hatte die darunter liegenden Gleise der ÖBB blockiert.

Der nun praktisch zwei Mal durchgeführte Neubau der 400 Meter langen Murbrücke ist nur einen Monat später als in der ursprünglichen Planung abgeschlossen worden. Die S35 zwischen Badl und Rothleiten sei ab sofort wieder uneingeschränkt befahrbar, so ein Asfinag-Sprecher. Dieser Abschnitt der Schnellstraße wurde in den vergangenen Monaten erneuert, u.a. mit zehn Brücken, eine davon nagelneu. Auf zehn Kilometern Länge wurden neuer Asphalt aufgetragen und neue Sicherheitseinrichtungen installiert.

Ursachen für Einsturz

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Nach dem Einsturz der Frohnleitner Brücke hatte die Asfinag einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ursachenerforschung beauftragt. Dessen Gutachten habe klar gezeigt, dass das für den Brückenbau verwendete Lehrgerüst der Belastung nicht standgehalten habe. Das Trag- bzw.- Lehrgerüst sei nur für die Betonierlast dimensioniert gewesen, nicht jedoch für höhere Belastungen nach dem sogenannten Vorspannen oder Ausschalen.

Man habe daher eine andere Baumethode bei der Murbrücke angewendet: Die ursprüngliche Bau-Methode sah eine Errichtung in "erhöhter Lage" vor, der Brückenteil wurde etwa einen Meter höher errichtet und hätte mit hydraulischen Pressen abgesenkt werden müssen. Nach dem Einsturz entschied die Asfinag, dass der Weiterbau in sogenannter "Endlage" zu erfolgen habe.

Asfinag gibt Millionen-Schaden an Baufirmen weiter

Asfinag-Vorstand Alois Schedl hatte im Sommer die Schadenshöhe gegenüber der APA auf unter fünf Mio. Euro beziffert, inklusive der Kosten etwa für Zugumleitungen. Die Asfinag wird den entstandenen Schaden den Baufirmen und Subunternehmen weitergeben, da diese die Verantwortung für die Errichtung hatten. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte nach dem Einsturz Ermittlungen wegen fahrlässiger Gemeingefährdung aufgenommen.