Chronik/Österreich

Fast 20.000 Vögel in Kärnten vor Abschuss

Fast 20.000 Krähen, Raben, Eichelhäher und Elstern dürfen in Kärnten abgeschossen werden. Die Kärntner Landesregierung hat am Dienstag eine Verordnung beschlossen, mit der die Schonzeit verkürzt wird. Gejagt werden darf ab Juli bis zum darauffolgenden März.

Der Bestand dieser Vogelarten, vor allem der Krähen, ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, Landwirte klagen über große Schäden. Jeder Abschuss muss gemeldet werden, die Jägerschaft wird auch überprüfen, ob die Bejagung wirkt und die Schäden tatsächlich geringer werden. Von März bis Juli herrscht aber weiterhin Schonzeit, damit die Vögel ihren Nachwuchs großziehen können. Die Verordnung schützt die Vögel so lange, bis die Jungvögel flügge sind. In die Brutzeit einzugreifen, ist nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie verboten.

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Gefährdet sei auch das Niederwild, zu dem Hasen und Fasane zählen. Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärnter Jägerschaft: "Zum Beute- und Nahrungsspektrum der Rabenvögel gehören Eier, alle Arten von Jungvögeln und Jungwild, das sind zum Beispiel Junghasen, aber genauso gut auch Fasane, Rebhühner etc." Wenn die Jagdzeit im Juli beginnt, muss jeder Abschuss von den Jägern gemeldet werden. Zusätzlich überwacht die Kärntner Jägerschaft, ob die Maßnahme wirkt und die Schäden geringer werden. Gleichzeitig wird dokumentiert, wie sich der Bestand der Vögel verändert.