Chronik/Österreich

Mann zeugte in Salzburg in fremdem Namen ein Kind und tauchte unter

Die Polizei fahndet nach einem Mann, der in Golling (Tennengau) unter falschem Namen ein Kind gezeugt haben soll. Der etwa 30-Jährige lebte von 2008 bis 2010 mit seiner damaligen Freundin in einer Beziehung. Kurz nachdem der Bub im Jahr 2009 geboren wurde, setzte sich der Vater von einem Tag auf den anderen ab. Er ist seitdem nicht mehr auffindbar. Ganz verliert sich seine Spur freilich nicht.

Im Februar 2010 wurde für den kleinen Buben von einem Wohlfahrtsträger Unterhaltsvorschuss beantragt. Die Mutter legte damals eine beurkundete Vaterschaftserkenntnis vom Stadtamt Hallein vor. Außerdem lag dem Antrag eine Geburtsurkunde bei. Demnach handelte es sich bei dem Vater um einen deutschen Staatsbürger. Weil es nicht gelang, den untergetauchten Mann auszuforschen, gewährte das zuständige Bezirksgericht schließlich fünf Jahre Unterhaltsvorschuss. Als im Vorjahr ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, war mittlerweile eine Wohnadresse des Mannes bekannt.

Dem Deutschen flatterte darum im Jänner 2015 völlig unvermittelt die Aufforderung des Bezirksgerichts ins Haus, die Unterhaltsvorschüsse für sein minderjähriges Kind zurückzuzahlen. Der Mann erhob umgehend Einspruch. Name, Adresse und Geburtsdatum würden zwar stimmen, er sei aber mit Sicherheit nicht der Vater des Minderjährigen und habe nie Kontakt mit der Mutter gehabt. Die Frau bestätigte das auch. Der Deutsche komme als Vater ihres Sohnes keinesfalls in Betracht.

Vielmehr stelle sich heraus, dass dem Deutschen im Jahr 2007 sein Personalausweis abhandengekommen war. Mit dem Dokument dürfte sich der "echte" Vater eine neue Identität zugelegt haben.

Trotz der klaren Sache für die Mutter und den vermeintlichen Papa ging die Causa bis vor den OGH. Denn der erste Einspruch des Deutschen wurde abgewiesen. Die Richtigkeit der Vaterschaft konnte nämlich im Vorschussverfahren nicht geprüft werden. Solange die Vaterschaft nicht durch eine gerichtliche Entscheidung widerlegt ist, galt sein Einwand also bedeutungslos.

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Im Juni 2015 wurde die Vaterschaftserkenntnis aber für unwirksam erklärt, der OGH gab dem Rekurs des Deutschen statt. Zugleich kam das Höchstgericht zu einer zweiten Erkenntnis: Eine Vaterschaft könne nur durch eine ausdrückliche, persönliche Erklärung anerkannt werden. Eine von einer anderen Person in fremdem Namen abgegeben Erklärung sei unwirksam. Die Erstgerichte seien darum angehalten zu prüfen, ob überhaupt eine wirksame Vaterschaftserkenntnis vorliege.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt übrigens nicht nur wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, der Unbekannte soll im Internet auch über eBay Dinge verkauft haben. "Er kassierte das Geld, erbrachte aber keine Leistung", sagte der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner, am Freitag zur APA. Außerdem soll der Verdächtige von 2010 bis 2011 unter falscher Identität im Raum Graz gelebt haben. In der Steiermark wurden etwa Anzeigen wegen Urkundenunterdrückung, dem Gebrauch fremder Ausweise und Kreditbetrug erstattet.

Fahndungsfoto veröffentlicht

Die Salzburger Polizei hat am Freitag ein Fahndungsfoto des Identitätsbetrügers veröffentlicht. "Vorrangiges Ziel ist es, die wahre Identität des Verdächtigen herauszufinden", erklärte Polizeisprecher Michael Rausch und ersuchte um Hinweise an die Polizeiinspektion Golling (Telefon: 059-133-5104). Einer Beschreibung zufolge ist der Gesuchte 1,75 bis 1,80 Meter groß, 80 bis 85 Kilo schwer und hat brünette Haare und braune Augen. Zudem hat er an beiden Oberarmen auffallende Tätowierungen.