Fall Stiwoll: Justiz bricht Verfahren offiziell ab
Es ist eine juristische Formalität, aber doch eine mit Brisanz: Exakt sieben Monate nach dem mutmaßlichen Doppelmord von Stiwoll wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Graz das Verfahren gegen Friedrich Felzmann abbricht.
Abbruch, nicht Einstellung, wohlgemerkt: Das sehe die Strafprozessordnung so vor, bestätigt die Justiz einen entsprechenden Bericht der Kleinen Zeitung vom Mittwoch. Da Felzmann seit dem 29. Oktober 2017 auf der Flucht sei und seither kein Lebenszeichen von ihm entdeckt worden ist, müsse das Verfahren rechtlich abgebrochen werden. Der Akt bleibe aber immer noch offen: Sobald Felzmann auftauche oder ein Hinweis auf seinen Verbleib einlange, werde es wieder aufgenommen. Auch die europaweite Fahndung nach dem Verdächtigen - der 66-Jährige steht auf der Liste der meistgesuchten flüchtigen Europas - bleibt aufrecht, ebenso die Belohnung für zielführende Hinweise auf ihn: 5000 Euro wurden dafür ausgelobt.
Hunderte Seiten dick ist der Bericht der Landespolizeidirektion an die Justiz. Die Fakten sind klar: Am 29. Oktober soll Felzmann zwei Nachbarn getötet und eine Frau schwer verletzt haben. Danach flüchtete er, sein Kastenwagen wurde einen Tag später in einem Waldstück bei Stiwoll, Graz-Umgebung, gefunden. Das war die letzte Spur des Verdähtigen. Die Polizei geht längst davon aus, dass der Steirer tot ist.