Die Post bringt nicht immer allen was
Von Daniel Melcher
Der aktuellste Fall lag erst vor wenigen Wochen auf dem Tisch der Disziplinarkommission. Ein hoch verschuldeter Postler soll 2016 32 P.S.K.-Anweisungen im Wert von rund 6100 Euro selbst unterzeichnet und sich das Geld eingesteckt haben. Dieses verwendete der Mitarbeiter – er ist mittlerweile wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden – für private Zwecke. Gegenüber der Kommission versicherte der Beschuldigte jedoch, die Beträge "nur ausgeborgt zu haben". Im September fasste der Mann dann bei einem Gerichtsprozess eine zwölf Monate lange Freiheitsstrafe aus, im Dezember wurde er von der Disziplinarkommission zu einer Geldstrafe in der Höhe von fünf Gehaltsbezügen verdonnert. Diese werde er in 32 Monatsraten abbezahlen.
Pausenbier
Ebenfalls im Dezember schuldig gesprochen wurde ein Zusteller, der während der Dienstzeit immer wieder Bier trank. Im Mai vergangenen Jahres hatte der Postler an einem Nachmittag vier Mal Halt bei Lokalen gemacht, um ein Bier zu konsumieren. Nach seiner letzten Station war Hopfen und Malz verloren: Nur fünf Minuten nachdem er von dieser wegfuhr, wurde er von einer Polizeikontrolle rechts ran gewunken. Bei einem Alko-Test stellten die Beamten 1,14 Promille fest, der Postler verlor seinen Führerschein. Weil er auch noch teilweise die Pausen nicht ordnungsgemäß ins Zeiterfassungssystem eintragen habe, fasste er eine satte Geldstrafe von 3600 Euro aus.
Diebstahl
Im September musste sich ein Zusteller vor der Kommission verantworten, weil aus einem zugestellten Brief Geld gestohlen wurde. Sofort kam der Verdacht auf, dass sich der Postler selbst bedient hatte. Doch der Verdächtige beteuerte keinen einzigen Schein entwendet und den Brief bereits beschädigt – jemand hatte das Kuvert aufgerissen und wieder zugeklebt – erhalten zu haben. Das Problem: Er hatte seinen Vorgesetzten nicht verständigt und ohne eine Unterschrift bei der zuständigen Adresse in den Briefkasten geschmissen und erst nachträglich als "abgestellt" vermerkt. Der Brief enthielt 2200 Euro, die anscheinend auf dem Postweg entwendet worden waren. Der Zusteller fasste eine Geldstrafe von 500 Euro auf.
Unfall
Monate zuvor ein ganz anderer Fall. Ein betrunkener Postmitarbeiter hatte spätabends mit seinem privaten Motorrad einen Unfall verursacht, aber nicht die Polizei verständigt. Dann war der Mann einfach nach Hause getorkelt und hatte das Bike liegen gelassen. Zu Hause angekommen setzte er sich hinter das Steuer seines dort geparkten Dienstfahrzeuges und fuhr zurück zum Unfallort, um sein Motorrad zu bergen. Sein Pech: Die Polizei wartete dort bereits auf den Verdächtigen und stellte bei ihm 1,42 Promille fest. Stunden später hätte der Zusteller Dienst gehabt und sagte aus, nicht an einen Restalkohol gedacht zu haben. "Der Dienstbeginn wäre um 5.15 Uhr gewesen. Die Faustregel, dass man als erwachsener Mann circa 0,1 Promille pro Stunde Blutalkoholgehalt abbaut, ist mir so nicht bekannt", meinte der Beschuldigte. Neben den Verwaltungsstrafen von 1350 Euro musste der Zusteller eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt zahlen.
"Nur Einzelfälle"
Es sind nur vier von mehr als zehn Fällen, die von der Disziplinarkommission in eineinhalb Jahren behandelt wurden. Was auffällig ist: Viele der Beschuldigten gaben immer wieder "Stress" als Motiv an. Von der Post heißt es, dass es sich hierbei jedoch um Einzelfälle handle: "Die Zahl der Disziplinarverfahren hat sich in den vergangenen Jahren nicht geändert." Genaue Zahlen will das Unternehmen in den nächsten Tagen nachliefern.