Datenschutz: Mann wurde verheimlicht, wo verletzte Mutter liegt
„So geht’s ja nicht“, betont Friedrich G. und schüttelt den Kopf. „Meine 89-jährige Mutter stürzt und wird ins Spital eingeliefert. Und ich erfahre nicht, in welches.“
Warum? Datenschutz. Oder genauer: Die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Als G. endlich - unter der Hand - Auskunft erhielt, in welches Spital die 89-Jährige eingeliefert wurde, war die Seniorin längst schon untersucht und wohlauf wieder zu Hause.
Aber der Reihe nach. Die 89-Jährige Grazerin lebt allein, wird aber mobil betreut. Für die Nachtstunden besorgte ihr die Familie ein Rufhilfe-System des Roten Kreuz Steiermark, eine Art Notruf-Armbanduhr für den Ernstfall. Dieser Fall trat vor rund zwei Wochen ein: Die alte Dame stürzte, das Team kam, versorgte sie vorbildlich und brachte sie in ein Spital.
Nur Mobilbox
Doch es gab einen Knopf in der (Daten-)Leitung. Es war Nacht, Friedrich G. schlief, als er vom Einsatz informiert werden sollte. Er hörte sein Mobiltelefon nicht läuten. Die Anruferin sprach auf die Mobilbox. In der Früh hörte G. die Nachricht ab, rief bei der Notrufstelle zurück und erfuhr nichts. Datenschutz. Er könne es ja beim Rettungsdienst versuchen.
„Die durften dort natürlich auch nichts sagen, Datenschutz“, erzählt G. „Der Tipp war, bei allen Spitälern anzurufen.“ G. rief ein drittes Mal beim Roten Kreuz an, diesmal in der Zentrale. Antwort? „Man darf mir wegen der DSGVO nichts sagen“, schildert G. und sagt, er fühlte sich da schon „irgendwie gefrotzelt. Meine Nummer ist als Notrufkontakt gespeichert. Die haben mich in der Nacht ja dort angerufen.“
Wer meint, dass diese Logik geholfen hätte, irrt. „Man hat mir gesagt, das Handy könnte ja gestohlen worden sein“, erinnert sich G. „Ich habe mich geärgert, für mich war das komplett unverständlich. Nur auf die DSGVO verwiesen zu werden, ist zu wenig.“
Das Rote Kreuz hat nachgeprüft. Und gibt zu: Da hat jemand über das Ziel hinaus geschossen. „Durch die verstärkte Berichterstattung hinsichtlich DSGVO ist hier der Fall eingetreten, dass ein Mitarbeiter zu übervorsichtig reagiert hat, in der Sorge, er könne einen Verstoß begehen“, bedauert Sprecher Lucas Kundigraber. „Der Fehler liegt bei uns, der Sohn ist registriert und hätte Auskunft bekommen müssen.“ Als Entschuldigung bietet das Rote Kreuz an, die Rufhilfe-Kosten für drei Monate gutzuschreiben.