Cybercrime-Bericht: Zahl der Tatbestände stark gestiegen
Die Zahl der Tatbestände von Cybercrime "im engeren Sinne" ist österreichweit von 2.630 im Jahr 2016 auf 3.546 im Jahr 2017 angestiegen. Das berichtete das Bundeskriminalamt ( BK) am Mittwoch. Das entspricht "einem Anstieg um 34,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr", schrieb das BK.
Unter Cybercrime im engeren Sinne versteht man Straftaten, bei denen Angriffe auf Daten oder Computersysteme unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden (z.B. Hacking, Datendiebstahl). Zählt man "klassische" Delikte wie Erpressung, Betrug oder Mobbing dazu, die nun mit Hilfe von elektronischen Medien begangen werden, wurden der Polizei im vergangenen Jahr 16.804 Anzeigen gemeldet. Dies gleicht laut BK einer Zunahme von 28,2 Prozentpunkten.
Seit 2014 werden vom Cybercrime Competence Center (C4) des BK kontinuierliche Anstiege im Bereich der Computerkriminalität verzeichnet. Einen überdurchschnittlichen Anstieg gab es 2017 bei Datenbeschädigung mit 1.184 angezeigten Fällen (80,5 Prozent), Datenfälschung mit 231 angezeigten Fällen (66,2 Prozent) und betrügerischem Datenverarbeitungsmissbrauch mit 1.055 angezeigten Fällen (29,3 Prozent). Die angezeigten Fälle wegen Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen, ein Cybercrime im weiteren Sinne, stiegen von 80 (2016) um 32,5 Prozentpunkte auf 106 Delikte 2017.
Große Herausforderungen
Die Aufklärungsquote wurde um 10,2 Prozentpunkte von 18 auf 28,2 Prozent gesteigert. Dies sei laut BK unter anderem auf die Maßnahmen im C4 zurückzuführen. "Die aktuellen Zahlen zeigen, dass wir im Bereich Cybercrime vor großen Herausforderungen stehen. Im Kampf gegen diese Kriminalitätsform sind modernste Technik und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtige Eckpfeiler", sagte Innenminister Herbert Kickl.
Der Wertzuwachs von Bitcoin machte den Einsatz von Kryptowährungen für kriminelle Handlungen immer beliebter, betonte das BK. Sie werden von Kriminellen vor allem für Betrug- und Erpressungsdelikte als auch Geldwäsche eingesetzt. Durch die Schadsoftware Petya/NotPetya und WannaCry wurden 2017 weltweit mehrere hunderttausend Computer infiziert. Diese Schadsoftware (Ransomware) verschlüsselt die Daten der infizierten Computersysteme, die Täter verlangen ein Lösegeld in Bitcoins für die Freigabe.
Im Zusammenhang mit Kryptowährungen wurden 2017 aber auch völlig neue kriminelle Phänomene wahrgenommen - wie "Cryptojacking", eine Wortneuschöpfung aus "Cryptocurrency" (Kryptowährung) und "Hijacking" (Entführung). Damit bezeichnet man das Kapern des Browsers eines Endanwenders mit dem Ziel, dessen Computer für das unerwünschte Schürfen digitaler Währungen zu missbrauchen.
Verdächtige Sachverhalte im Internet können rund um die Uhr der Internetmeldestelle im BK unter against-cybercrime@bmi.gv.at gemeldet werden.
Information zu Cybercrime und Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten sind in jeder Polizeiinspektion sowie auf der Homepage www.bundeskriminalamt.at/praevention erhältlich.
Die Spezialisten der Kriminalprävention stehen kostenlos und österreichweit unter der Telefonnummer 059-133 zur Verfügung.