Bahnübergänge: Ministerium "vergaß" horrende Kosten
Es geht um viel Geld. Von 250 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro ist die Rede. Beim Prozess vor dem Verfassungsgerichtshof, der sich mit der 50:50-Aufteilung zwischen Bund und Gemeinden befasste, war vor allem das Vorgehen des Verkehrsministeriums ein Thema. Selbst Verfassungsrichter Christoph Herbst zeigte sich mehr als verwundert.
Verkürzt gesagt ist folgendes passiert: Das Ministerium schickte im Jahr 2009 – genau 20 Tage vor Weihnachten – eine neue Verordnung aus. Darin ging es darum, dass die Gemeinden sich an den Kosten beteiligen müssten. Denn 3800 Bahnübergänge sollen mit Schranken oder Lichtanlagen ausgestattet (oder sonst geschlossen) werden. Doch in dem Schreiben war kein Wort von den geschätzten Kosten für die Gemeinden, was eigentlich der Fall sein müsste.
Als der Gemeindebund das mitbekam, forderte er Mitte Jänner per Mail eine Konsultation. Das ist eine Art Schlichtungsverfahren. Doch das Problem: Die Frist dafür war knapp abgelaufen.
Das Ministerium bemerkte aber den Irrtum mit den Kosten und schickte im Mai einen neuen Entwurf aus, in dem die Kosten mit 300 Millionen Euro angegeben wurden. Hier gab es einen fristgerechten Einspruch, allerdings meint man im Verkehrsressort, dieser sei nur beim ersten Entwurf möglich gewesen. „Jeder hat also alles zu hinterfragen, allweise zu sein und alle Konsequenzen zu verstehen?“, fragte Verfassungsrichter Herbst sichtlich amüsiert. Wer also nicht rechtzeitig recherchiert, hat sein Recht verloren?
Spannend war, dass Gerhart Holzinger – der VfGH-Präsident – offensichtlich die Gemeinden in der Pflicht sah. Er wunderte sich, dass es nicht gleich einen Aufschrei gab. Deshalb bleibt es spannend, das Urteil wird in einigen Wochen veröffentlicht.