Chronik/Österreich

AstraZeneca wird weiterhin auch für Erstimpfung verwendet

Österreichweit sind bis Dienstag mehr als 1,2 Millionen AstraZeneca-Impfdosen verabreicht worden. 420.211 Menschen erhielten auch bereits den Zweitstich, bei 371.551 Personen ist dieser noch ausständig. Bis Ende kommender Woche sollen in Summe mehr als zwei Millionen AstraZeneca-Dosen nach Österreich geliefert werden. Diese Vakzine werden hauptsächlich für Zweitstiche verwendet, wo der Impfstoff verfügbar ist, wird es aber auch Erstimmunisierungen geben.

Das sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der APA. Vor rund einem Monat hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) noch angekündigt, das Österreich Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca auslaufen lässt, als Grund wurden die bekannten Lieferschwierigkeiten genannt.

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Viele Länder mischen Impfstoffe

Mehrere Länder wenden bei der Corona-Immunisierung ein heterologes Impfschema an. Das heißt, dass die Impfstoffe gemischt werden. So wurde zuletzt etwa auch die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel immunisiert. Nachdem Merkel bei der ersten Impfung am 16. April den Impfstoff von AstraZeneca erhalten hatte, sei sie nun mit dem Vakzin von Moderna geimpft worden, sagte ein Regierungssprecher am Dienstag.

Österreich bleibt beim selben Impfstoff

In Österreich gilt weiterhin die Empfehlung des Nationale Impfgremiums (NIG), dass der Zweitstich mit dem selben Impfstoff zu erfolgen hat. Ein heterologes Impfschema gilt als Off-label-Anwendung und sollte dokumentiert werden, rät das NIG in seiner Anwendungsempfehlung von Ende Mai. Studien haben bisher ergeben, dass die Antikörper- und T-Zellantwort bei einem heterologen Schema sogar besser ist.

In einem offenen Brief an das NIG hat am Mittwoch der Ex-SPÖ-Justizsprecher und nunmehrige Rechtsanwalt der Belegschaftsvertretung von MAN Steyr, Hannes Jarolim, ein Überdenken der bisherigen Empfehlungspraxis gefordert. Insbesondere in Hinblick auf die ansteckender Delta-Variante sollte das erfolgen. Solange jedoch die derzeitige Empfehlung gilt, "wird es keine Ärzte geben, welche sich aus Haftungsgründen zu einem anderen Vorgehen bereit erklären", schrieb Jarolim in einer Stellungnahme.

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