Chronik/Österreich

"Murat's Metzgerei": Apostroph in Eigennamen nun erlaubt

Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist die maßgebende Instanz, wenn es um Entscheidungen geht, ob etwas richtig oder falsch geschrieben wird. Die neueste Rechtschreibregel könnte weitreichende Folgen haben.

Nämlich: Der Apostroph darf laut dem Rat künftig auch in Eigennamen verwendet werden. 

"Rita's Rösterei" oder "Murat's Metzgerei" nun korrekt

Bisher war das nur die Regel in der englischen Sprache, jedoch im Deutschen ausgeschlossen. 

Schreibweisen wie "Rita's Rösterei", "Murat's Metzgerei" oder "Ilse's Imbiss" sind damit nun genauso korrekt wie zum Beispiel "Dianas Buchhandlung".

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Gesamtkonstruktion muss Eigenname sein

Wie der ORF berichtet, heißt es im amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung 2024 dazu: "Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist." Also trifft diese neue Regelung hauptsächlich auf Namenskonstrukte, zum Beispiel im gewerblichen Kontext wie Markennamen, zu.

Befürchtungen auf Social Media

Die Reaktion in den sozialen Medien ist unterdessen groß - Nutzerinnen und Nutzer vermuten "anglophone Regeln", die die deutsche Sprache verwässern würden und bezeichnen die Entscheidung als "Frechheit".