Chronik/Österreich

Absage an die große Biker-Freiheit

In der Debatte um die geforderte Freigabe von Forstwegen für Mountainbiker spricht das Lebensministerium nun ein Machtwort: Es wird derzeit keine generelle Öffnung aller Waldstrecken geben. Doch diese Ansage entmutigt die Vertreter der Freizeitsportler nicht. Sie wollen weiterverhandeln. Die Grundbesitzer haben bereits erste Angebote zur Erweiterung des legalen Mountainbike-Netzes gemacht.

Obwohl es in Österreich schon jetzt 27.000 Kilometer freigegebene Mountainbike-Strecken gibt, sind Freizeitverbände mit der aktuellen Lage unzufrieden. "Auch in anderen Tourismusregionen in Bayern, der Schweiz oder in Südtirol ist das Radeln im Wald erlaubt. Nur in Österreich ist das ein Problem", ärgert sich Reinhard Dayer, Bundesgeschäftsführer der Naturfreunde. Sein Ziel bleibt daher die Öffnung der Forstwege für die Mountainbiker. Denn in der jüngeren Vergangenheit würden immer öfter Freizeitradler und Mountainbiker angezeigt und von der Polizei verfolgt, weil bereits freigegebene Routen auch wieder gesperrt worden seien, wissen Dayer und Dietmar Gruber von der Mountainbike-Community "upmove" aus OÖ. Laut Forstgesetz (siehe Zusatzbericht unten) ist zwar das Betreten des Waldes für Erholungszwecke, aber nicht das Befahren erlaubt.

Vertragsmodelle

Auch Andreas Ermacora, Präsident des österreichischen Alpenvereins, spricht sich für die Öffnung der Forstwege aus: "Allenfalls über eine Änderung des Forstgesetzes. Obwohl es gute Vertragsmodelle mit Waldbesitzern wie etwa in Tirol gibt, herrscht in vielen anderen Bundesländern Stillstand", kritisiert Ermacora und spricht explizit Niederösterreich und die Steiermark an. "Wir brauchen ein modernes Regelwerk und werden in diese Richtung weiterkämpfen", sagt Ermacora.

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Richard Hackl, Leiter des Forstamts Ottenstein, NÖ, ist überzeugt, dass die derzeitige Gesetzeslage ausreicht. "Wir sind selber touristisch aktiv, trotzdem muss es Grenzen geben, um unseren Arbeitsplatz und die Tiere zu schützen. Wenn man mit uns spricht, sind wir aber bereit, weitere Wege freizugeben", sagt Hackl, der gegen eine Gebühr von 20 Cent pro Kilometer Strecken für die Arbeitsgemeinschaft "Mountainbike Waldviertel" markiert und befahrbar gemacht hat. Rudolf Rosenstatter, Obmann des Waldverbands Österreich, kann sich vorstellen, weitere 5000 Kilometer zu öffnen. "Alles andere ist fast wie eine Enteignung. Jetzt verlangen wir Vorschläge von der anderen Seite", sagt er.

Nach den ersten Runden im Lebensministerium steht fest, dass "wir Vertragsmodelle wie in Tirol erarbeiten werden", erklärt Natascha Unger, Sprecherin im Lebensministerium. Diese Variante beinhaltet einen Nutzungsvertrag und eine Haftpflichtversicherung. Ähnliches kann man sich im Land NÖ vorstellen. Schon jetzt gibt es im größten Bundesland 6000 Kilometer Biker-Strecke.

Eine Serie von Anzeigen hat die Diskussion um die Öffnung der Forstwege für Mountainbiker ins Rollen gebracht. Im Herbst 2013 war die Aufregung besonders groß, als vier Biker auf der Fahrt zu einer Almmesse auf den Muckenkogel bei Lilienfeld, NÖ, von einem Jagdpächter wegen Besitzstörung und auf Unterlassung geklagt wurden. Auch diese Forststraße war für Radfahrer gesperrt.

Das löste schließlich Frust und Proteste aus. 50 Aktivisten nahmen kurze Zeit später an einer Protestaktion teil, bei der die Fahrräder demonstrativ die Bergstraße hinaufgetragen wurden. Die Biker wollen nicht einsehen, „dass Wanderer, Läufer oder Skitourengeher die Forststraßen nutzen dürfen, Rad- oder Rollstuhlfahren darauf aber verboten ist“, erklärt Dietmar Gruber von der Mountainbike-Community „upmove“. Er ist auch der Sprecher der Initiative „Legal biken“, die mittlerweile von Tausenden Mountainbikern unterstützt wird. Gruber fordert, dass das heute noch gültige Forstgesetz (ÖFG) aus dem Jahr 1975 den aktuellen Anforderungen entsprechend angepasst werden muss. Denn damals habe es beispielsweise noch keine Bergräder gegeben, erklärt Gruber.

Im Forstgesetz (Paragraf 33) steht, dass jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten kann. Ausnahmen sind etwa Sperren wegen Forstarbeiten oder zum Schutz von Jungwäldern unter drei Meter Wuchshöhe