Tödliche Sexattacke: "Frau sollte gedemütigt werden"
Im Prozess gegen einen 39-Jährigen, der im Sommer 2013 in Gmunden eine Bekannte vergewaltigt und getötet haben soll, ist am Dienstag der Kriminalpsychologe Thomas Müller gehört worden. Nach seiner Analyse sollte das Opfer gedemütigt und erniedrigt werden. "Jemand ist mit einer Situation nicht zurechtgekommen und hat zugehauen."
Auf die Frage, ob es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe, antwortete Müller, dass dann nicht diese Situation entstanden wäre. Die Lage sei eskaliert, die Gewalt erhöht worden. Der Täter habe in Kauf genommen, dass die Frau stirbt.
Die 51-jährige Tanzlehrerin habe einen äußerst seltenen Scharnierbruch der Schädelbasis erlitten, erklärte ein Gutachter. Eine derartige Fraktur sei ihm bei rund 2.000 Obduktionen vielleicht fünf Mal untergekommen. Sie werde üblicherweise durch Unfälle mit Lkw verursacht, aber nicht durch einen Sturz. Ein weiterer Gutachter sicherte die DNA des Angeklagten auf der Kleidung der Frau, auf Abstrichen und unter ihren Fingernägeln. Am Gewand des Beschuldigten und seine Schuhen fänden sich hingegen keine Spuren, auch kein Blut. Die Kleidung sei offensichtlich frisch gewaschen gewesen.
Das Opfer und der Angeklagte hatten in der Nacht auf den 7. Juli in einem Tennisclub gefeiert. Zwei Tage später wurde die Frau schwer verletzt und halb nackt in ihrem Garten gefunden. Sie starb im Spital, ohne noch einmal das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der 39-Jährige gibt einvernehmlichen Sex mit der Frau zu, mit ihrem Tod will er aber nichts zu tun gehabt haben.
Ein Urteil soll am Mittwoch gefällt werden.