Spießrutenlauf nach Todesfall
Von Jürgen Pachner
Bei einem tragischen Verkehrsunfall Anfang März in Linz verlor der Mühlviertler Unternehmer Gerhard M. seine Mutter. Seinen Schmerz und die Trauer zu verarbeiten, war ihm bisher aber nicht möglich. Stattdessen dominieren Ärger und Empörung das Gefühlsleben des IT-Experten. "Leider verging keine Woche, in der nicht Haarsträubendes auf mich einprasselte", betont der 55-Jährige.
Rosina M. war am 2. März gegen 5.45 Uhr Früh zu Fuß auf dem Weg ins Fitnessstudio. Beim Überqueren der Waldeggstraße wurde die 86-Jährige von einem Auto gerammt und lebensgefährlich verletzt. Sie lag noch drei Tage im AKH Linz im Koma, dann starb sie.
Gerhard M. ist der einzige Angehörige. Obwohl die alte Dame seine Kontaktdaten bei sich trug, wurde aber nicht er, sondern die Freundin seines Vaters – von dem sich die Mutter vor 25 Jahren scheiden hatte lassen – über den Unfall informiert. Die Frau verwies den anrufenden Polizisten auf den Sohn. "Eigenartigerweise bin ich erst dann kontaktiert worden. Genauere Informationen über den Vorfall hab’ ich auch nicht bekommen."
Rechnung statt Hilfe
Im Spital erfuhr er, dass der Gesundheitszustand seiner Mutter sehr kritisch sei und sie wahrscheinlich nicht zu retten sein werde. "Ich hab’ meine Nummer hinterlegt und gebeten, mich sofort anzurufen, wenn sich ihr Zustand verschlechtern sollte."
Rosina M. starb am 5. März um 0.21 Uhr an einem Multiorganversagen. Der Sohn wurde allerdings erst gegen 10 Uhr benachrichtigt. "Ich hätte mich gern von ihr verabschiedet, leider war mir das nicht vergönnt."
Für das Begräbnis und zur Einleitung des Verlassenschaftsverfahrens benötigte M. Dokumente der Mutter. "In ihrer Wohnung habe ich keinen Ausweis gefunden. Doch in der Handtasche hatte sie einen Tresorschlüssel und einen Rechnungsbeleg eines Bankschließfaches." Der Unternehmer ging deshalb davon aus, dass die Pensionistin dort ihre Urkunden und Ausweise deponierte.
Der 55-Jährige fand aber ein Testament, in dem er als Universalerbe angeführt wurde. Darauf bezugnehmend, bat er die Bank, im Beisein seines Notars das Schließfach der 86-Jährigen zu öffnen und ihm, falls vorhanden, eine Kopie ihrer Geburtsurkunde zu machen.
Eine Juristin des Geldinstitutes soll ihm das aber mit den Worten "wir können nichts dafür, dass Ihre Mutter gestorben ist und Sie für das Schließfach keine Zugangsberechtigung haben" barsch verweigert haben. "Sie meinte, ich soll doch auf das Standesamt gehen und mir dort eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen." Kein Problem hatte die Bank aber damit, dem Sohn eine Rechnung für die Schließfach-Gebühr zuzusenden .
Keine Entschuldigung
Als M. das Begräbnis ausrichten wollte, fragte der Bestatter im Spital nach, wohin er die für die Tote vorgesehene Kleidung bringen soll. "Es hieß, das geht nicht, weil sie gerade obduziert wird. Mir hat das aber keiner gesagt."
Für den Unfalllenker hat M. bei der Polizei extra den Hinweis hinterlegt, dass eine Kontaktaufnahme kein Problem wäre. "Doch statt eines Beileidsschreibens oder tröstender Worte hat mir sein Anwalt nur eine Schadenersatzforderung geschickt." Er will 6000 Euro für den Pkw-Schaden, 230 € Besichtigungskosten, 70 € Nebenspesen und das Rechtsanwaltshonorar.