Sexattacke in Gmunden: Strafe auf 20 Jahre erhöht
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch ein Jahr nach dem Urteil im Fall der tödlichen Sex-Attacke in Gmunden das Strafmaß von 18 auf 20 Jahre erhöht. Damit wurde der Berufung der Staatsanwaltschaft stattgegeben. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Angeklagte nahm die Entscheidung "fassungslos" auf.
Vor einem Jahr hatte ein Schwursenat am Landesgericht Wels den 40-Jährigen wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen. Die Tat wurde in der Nacht auf den 7. Juli 2013 verübt. Die Frau war nach der Rückkehr von einer Feier im Garten ihres Hauses offenbar vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden. Erst nach zwei Tagen wurde die Tanzschulbetreiberin gefunden und in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wo sie schließlich starb. Sie erlangte davor nicht mehr das Bewusstsein und konnte daher auch keine Angaben zu dem Vorfall machen.
Mann leugnet Attacke
Der 40-Jährige leugnete stets die tödliche Sex-Attacke. Er gab lediglich zu, mit der Frau nach einer Vereinsfeier in Gmunden einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Danach sei die 51-Jährige gestürzt. Er habe ihr aufgeholfen, sie sei wohlauf gewesen und er gegangen. Gegen das Urteil legten beide Parteien sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung ein. Verteidiger Haumer kritisierte den Einsatz Sachverständiger, die sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für das Gericht tätig gewesen waren, und sah darin eine Befangenheit.
Der OGH-Senat (Vorsitz: Michael Danek) gab den Beschwerden vonseiten der Verteidigung nicht statt und sah stattdessen das Tatunrecht und die Täterschuld als "besonders schwer" an. Deshalb kam eine Reduktion der Strafe nicht in Betracht, wie Vorsitzender Danek ausführte. "Da ist eine Erhöhung geboten." Von einer lebenslangen Strafe wurde Abstand genommen, "weil die Tat nicht sorgfältig geplant war, sondern triebbedingt spontan ausgeführt wurde", erläuterte Danek. "Das Urteil ist rechtskräftig. Der Fall ist somit abgeschlossen."
"Mein Mandant glaubt nicht mehr an das österreichische Rechtssystem"
In Absprache mit seinem Mandanten werde der Linzer Anwalt Haumer wegen der Straferhöhung "bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen". "Ich kann nur sagen, was ich weiß, dass ich Frau S. nicht vergewaltigt und ermordet habe. Ich bitte Sie, dieses Fehlurteil aufzuheben", sagte der 40-Jährige kurz vor der Urteilsverkündung zu Senatsvorsitzenden Danek in dem brechend vollen und heißen Verhandlungssaal im Wiener Justizpalast. Während der Urteilsverkündung schüttelte er ständig den Kopf, ehe er rasch von der Justizwache abgeführt wurde. Für Haumer sitzt ein Unschuldiger im Gefängnis. "Mein Mandant glaubt nicht mehr an das österreichische Rechtssystem", sagte der Verteidiger im Anschluss.