Schiedsgericht bestätigt Mandat für Gewerkschafter
Von Jürgen Pachner
Die Entscheidung fiel mit drei zu zwei Stimmen denkbar knapp aus. Nach fast einem halben Jahr kam das fünfköpfige Schiedsgericht der SPÖ Oberösterreich nun mehrheitlich zu der Ansicht, dass die Nachbesetzung des Nationalratsmandat der verstorbenen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer durch den Gewerkschafter Walter Schopf rechtens gewesen sei. "Der Antrag auf eine Wiederholung der Abstimmung wurde abgewiesen, eine Berufung an das Bundesparteischiedsgericht ist aber binnen 14 Tagen möglich", kommentierte Landesgeschäftsführer Peter Binder das Urteil in einer ersten Reaktion. Und: Er nehme die Erkenntnis des Schiedsgerichts mit Demut zur Kenntnis.
Konflikt
Wie berichtet, hatten sich im Vorjahr die Landespartei und der Bundesvorstand für Schopf und gegen die damalige oö. Frauenvorsitzende Sonja Ablinger entschieden, die mit Verweis auf die Quotenregelung davon ausgegangen war, im Nationalrat nachrücken zu können. Enttäuscht erklärte Ablinger daraufhin ihren Rücktritt. Die SPÖ-Frauen waren empört und verlangten von der Partei die Einberufung eines Schiedsgerichts, das über eine Wiederholung der Abstimmung zur Nachfolgefrage befinden sollte. Ihrer Forderung wurde stattgegeben.
Die Landespartei entsandte die beiden Linzer Gemeinderätinnen Helga Eilmsteiner und Claudia Hahn in das Gremium, die SPÖ-Frauen die ehemalige Leiterin des AK-Frauenbüros, Ilse Hauder, und die frühere Landtagsabgeordnete Gertrude Schreiberhuber. Den Vorsitz übernahm der Rechtsanwalt Robert Schgör.
Ablinger kritisiert die aktuelle Entscheidung des Schiedsgerichts als wenig nachvollziehbar. "Es spricht ein Urteil über Fragen, die wir nicht gestellt haben", betont die 48-Jährige. In acht von zehn Seiten der schriftlichen Ausfertigung werde die Nationalratswahlordnung zitiert, um die es nie gegangen sei. "Dass sie bei Statutenentscheidungen zu berücksichtigen ist, haben wir nicht in Abrede gestellt." Sie würde daher begrüßen, wenn der Landesfrauenvorstand gegen diese Entscheidung nun Berufung einlegt. "Die zentrale Frage ist doch das Statut und nicht die Nationalratswahlordnung."
Berufung
Ablingers Nachfolgerin als Landesvorsitzende der SPÖ-Frauen, Sabine Promberger, will nächsten Mittwoch im Landesfrauenvorstand über Konsequenzen diskutieren, sich aber vorher nicht festlegen. "Ich hatte gehofft, dass uns ein Schiedsgericht einen Ausweg aus der unbefriedigenden Situation zeigt."
Für die stellvertretende Landesparteichefin Fiona Kaiser scheint aber bereits klar, dass berufen wird: "Wir dürfen nicht kampflos aufgeben."